Wer möchte nicht am Froschberg im 6. Stock mit tollem Ausblick wohnen? Die ca. 100 m² große Penthousewohnung ist mit Lift (6.OG) erreichbar und die 4 Wohnräume werden auch noch mit einer Loggia ergänzt. Mit einer Küche ausgestattet, gibt es zusätzlich ein Badezimmer mit Doppelwaschbecken und extra WC.
Parken kann man bequem direkt vor der Haustüre auf einem reservierten Parkplatz (in der Miete inkludiert).
Geschäfte, Restaurants, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel sind in nur wenigen Minuten erreichbar.
Beheizt wird mit einer Nachtstromheizung.
Miete:
Euro 1.229,92 inklusive Betriebskosten und 10% USt.
Strom und Heizung (Stromkosten) sind zusätzlich zu zahlen.
Kaution:
Euro 3.690,--
Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren Sie gerne die WohnPlus-Spezialisten der VKB-Bank.
Mieterprovision:
Provisionsfrei für den Mieter
Detailunterlagen:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Mag. Irmgard Donko unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1480 od. Mobil Anbieter kontaktieren.
Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <2.000m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <500m
Universität <1.500m
Höhere Schule <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.500m
Einkaufszentrum <2.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.500m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <1.500m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <2.000m
Flughafen <5.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap