Vermietet bis 17.03.2026 Hauptmietzins € 604 + Pauschalrate Betriebskosten 109,70 = Gesamtmietzins 713,70 (USt wird nicht kassiert) Kaution 1.500,-- Verbraucherpreisindex 202 vereinbart mit Schwellwert von 2%
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FI Nachrüstung 2021 E-Anlagenprüfung 2021
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Rücklagenstand per 31.12.2023: € + 568.990,47
Heizung
Gas
Beschreibung
Diese charmante, gut geschnittene Wohnung in der Canavalstraße bietet alles, was eine wertbeständige Immobilieninvestition auszeichnet. Mitten in Salzburg gelegen, überzeugt die Lage durch perfekte Infrastruktur und eine exzellente Anbindung.
Die Wohnung befindet sich im 4. Stock und bietet einen traumhaften Ausblick Richtung Westen – genießen Sie stimmungsvolle Sonnenuntergänge und helle, freundliche Räume.
Aktuell ist die Wohnung zu einem Nettomietzins von € 604 monatlich vermietet. Der Mietvertrag ist befristet indexiert, was die Wertbeständigkeit Ihrer Einnahmen zusätzlich sichert bzw. die Einnahmen sind Inflationsgesichert.
Lage Die Canavalstraße liegt im Herzen Salzburgs und bietet:
Fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten Beste öffentliche Verkehrsanbindungen Naherholung in der Umgebung Nähe zur Salzburger Altstadt Investmentdetails und Renditeberechnung Jährliche Netto-Mieteinnahmen: € 604 × 12 = € 7.248
Bruttorendite im 1. Jahr: (Jahresmiete % Kaufpreis) x 100 = 3,64%
Renditeprognose nach 10 Jahren: Die genaue Rendite nach 10 Jahren hängt von der Indexierung der Miete und der Wertsteigerung der Immobilie ab.
Angenommen, die Miete wird jährlich um 2 % indexiert:
Wertsteigerung der Immobilie (geschätzt 2 % p.a.): € 199.000 × 1,219 = ca. € 242.581 Bitte beachten Sie, dass dies eine unverbindliche Prognose ist und die tatsächliche Rendite von individuellen Marktbedingungen abhängt, somit wir keine Haftung dafür übernehmen.
Highlights Top-Lage in Salzburg mit allen Annehmlichkeiten Vermietete Anlagewohnung mit sofortigen Mieteinnahmen Indexierte Miete für nachhaltige Einnahmen Wertsteigerungspotenzial durch die zentrale Lage
Fazit
Diese Anlagewohnung bietet Ihnen eine ideale Möglichkeit, Ihr Kapital sicher und ertragreich zu investieren. Ob als Ergänzung zu Ihrem Immobilienportfolio oder als erster Schritt in den Immobilienmarkt – diese Wohnung vereint Stabilität, Rendite und Potenzial.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Besichtigung! Im Nationalrat wurden heute 20.3. erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen. Dazu zählt unter anderem, dass bis zum 1. Juli 2026 vor allem •Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und •Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz befreit werden sollen. Wichtig: Der Antrag auf die Eintragung kann aus technischen Gründen aber erst nach dem 30. Juni 2024 gestellt werden. Die Gebührenbefreiung gilt aber bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.
Achtung: Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt. Darüber hinaus wurde heute im Nationalrat auch eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude, die vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, in den ersten drei Jahren mit dem dreifachen AfA-Satz (= 4,5%) beschlossen, sofern diese dem "Gebäudestandard Bronze" entsprechen. Weiters beschlossen wurde ein "Öko-Zuschlag" von 15 % der jeweiligen Aufwendungen, der in den nächsten zwei Jahren als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems angesetzt werden kann. Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie - entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite - Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.
Irrtümer und Änderungen Vorbehalten
Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch in Österreich sind wir als Doppelmakler tätig, somit im Auftrag sowohl des Verkäufers, als auch des Käufers und wir nehmen deswegen auch ohne ausdrückliche Einwilligung die Interessen aller Parteien eines Vermittlungsgeschäftes redlich wahr. Aus Vorsichtsgründen weisen wir darauf hin, dass wir mit dem zu vermittelnden Dritten in einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis stehen. Wir versichern Ihnen jedoch, dass dies keinerlei Einfluss auf unsere Geschäftsgebarung hat und dass wir Ihre individuellen Interessen unbeeinträchtigt und in vollem Umfang wahrnehmen! Bei in der Praxis selten, aber doch vorkommenden sachlichen Interessenkollisionen werden diese offengelegt und mit allen Parteien erörtert.
Zu unserem Anspruch und Wertesystem gehören: Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz.
Wir freuen uns auf Sie – Ihr NIKI Immobilien Team!