Gerne bieten wir Ihnen unverbindlich und freibleibend zur befristeten Anmietung eine möblierte ca. 59 m2 Wohnung (inkl. 3 m² Balkon) in begehrter Lage des 8. Bezirks (Josefstadt) an.
Entzückende Wohnung mit Balkon in den Innenhof
Die 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Stock (mit Lift) und gliedert sich wie folgt:
Begehrte, zentrale Wohngegend
Die Wohnung befindet sich in der Bennogasse und damit in einer ausgezeichneten Wohnlage in einem der begehrtesten Wohnbezirke Wiens (8. Bezirk, Josefstadt). Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist vielfältig und ausgezeichnet: Die Straßenbahnlinien 5 (Praterstern – Westbahnhof) und 33 (Friedrich-Engels-Platz – Josefstädter Straße) halten jeweils nur 300 Meter entfernt (Station Florianigasse). Über diese Straßenbahnlinien oder auch zu Fuß (500m, etwa 5 Gehminuten) gelangt man auch rasch zu den U-Bahn-Linien U6 (Station Josefstädter Straße) und U2 (Station Rathaus).
Auf der nahe gelegenen Josefstädter Straße und Alser Straße finden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs und etliche Restaurants und sonstige Lokale. Auch das Freizeitangebot ist hervorragend, so liegen etwa das Theater in der Josefstadt und Vienna’s English Theater nur wenige Gehminuten entfernt. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich außerdem der zuletzt renovierte Schönbornpark und der Hamerlingpark.
Hinweis:
Die Wohnung ist unmöbliert, nicht wie auf den Fotos ersichtlich. Die Küche müsste von der derzeitigen Mieterin abgelöst werden, wenn gewünscht.
Zusätzlich zur Gesamtmiete wird monatlich ein Warmwasser-, und Heizkostenakonto in Höhe von ca. € 41,64 verrechnet, wobei es hier jeweils bis Juni des darauffolgenden Jahres eine genaue Abrechnung für jede Wohneinheit gibt.
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung übernimmt der Vermieter die Provision.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr DI Markus Raunig sehr gerne telefonisch unter Anbieter kontaktieren oder per Email an Anbieter kontaktieren zur Verfügung.
Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden „LB“) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und LM ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 2 (bei Wohnungen) oder 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: http://www.lim-broker.at/de/agb), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <250m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <250m
Universität <750m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <250m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap