Die gepflegte Jahrhundertwendeliegenschaft befindet sich in der Franzensgasse, einer ruhigen Seitengasse zum Naschmarkt bzw. zur Schönbrunner Straße.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist als ausgezeichnet zu bewerten. So befinden sich die U4-Stationen Pilgramgasse und Kettenbrückengasse sowie die Autobuslinien 13 und 59 direkt um die Ecke. Ebenso ist die Nahversorgung aufgrund der Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten (Supermärkte, Apotheke, Bäcker, Drogerien, Trafik, etc.) in unmittelbarer Umgebung bestens gewährleistet. Auf dem Naschmarkt etwa bieten 120 Stände einen bunten, kulinarischen Mix aus diversen Restaurants, Szene-Bars und Gourmetläden.
GRUNDRISSDie verkaufsgegenständliche Wohnung befindet sich im 2. Liftstock und verfügt über eine Wohnnutzfläche von ca. 80 m² (inkl. Loggia) sowie eine Terrasse im Ausmaß von ca. 23 m².
Über den Vorraum sind der Küchenbereich mit angrenzender Loggia mit Blick in den herrlichen begrünten Innenhof, das Badezimmer, das separate WC sowie der Abstellraum zu begehen. Angrenzend befindet sich das Wohnzimmer mit ca. 25 m². Über den Wohnraum ist das Schlafzimmer (ca. 16 m²) mit Treppenaufgang zu der Terrasse im Innenhof im Ausmaßen ca. 23 m² zu erreichen.
AUSSTATTUNGDie Wohnung wurde kürzlich einer umfassenden Generalsanierung unterzogen, wobei größter Wert auf eine gelungene Kombination aus Stil-Altbau-Elementen und Moderne auf höchstem Niveau gelegt wurde. So wurde im gesamten Wohnbereich ein hochwertiger Eichen-Fischgrät-Parkettboden verlegt und die Nassräume mit Feinsteinzug von schlichter Eleganz und stylisch anmutenden Armaturen versehen.
Besonders hervorzuheben ist jedenfalls die absolute Ruhelage inmitten der Stadt mitsamt großzügiger Freifläche in diesem herrlich begrünten Innenhof.
Bei dieser Grünruhe-Oase handelt es sich somit um eine wirklich außergewöhnliche Wohnung. Nützen Sie die Gelegenheit und überzeugen Sie sich von der Qualität dieser Wohnung - eine absolute Rarität!
NEBENKOSTENDieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerin und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.