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Parkplatz
Erdgeschosswohnung
Garten
Video Live-Besichtigung
Charmantes Kleinod in Spitzenlage – Ihre exklusive Immobilie in bester Nachbarschaft!
230.000 €
44 m²2 ZimmerGarten
Preis / m²5.240,37 €
EtageErdgeschoss
Baujahr1986
NIKI Immobilien KGSuzana Nikolic
Immobilie hat viele AnfragenMit Plus stichst du positiv hervor!
5026 Salzburg
Einmalige Kosten
Kaufpreis230.000 €
Kaufpreis pro m²5.240,37 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Provision: 3 % zzgl. 20 % USt.
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Rücklagenstand 31.12.23: € 18.493,84 Rücklagenansparung pro Jahr: ca. € 4.600
Heizung
Fernwärme
Beschreibung
Willkommen in einer einzigartigen Gelegenheit im begehrten Stadtteil Aigen! Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung bietet den perfekten Mix aus Gemütlichkeit und Funktionalität. Ob als Kapitalanlage zur Vermietung oder als heimeliges Eigenheim – diese Wohnung ist ein echtes Juwel. Die Wohnung ist lichtdurchflutet und vermittelt eine angenehme Wohlfühlatmosphäre.
Hier findet nicht nur Ihre Kochleidenschaft Platz – die großzügige Küche lädt auch zu gemeinsamen Essen und gemütlichen Gesprächen ein.
Entspannen Sie in der Badewanne nach einem langen Tag.
Das Wohnzimmer und das Schlafzimmer sind durch eine elegante Schiebetür verbunden – ideal für flexible Nutzung und Raumgestaltung.
--- Weitere Highlights • Autoabstellplatz: Ein fixer Stellplatz direkt vor dem Haus ist inklusive. • Exklusives Wohnhaus: Das Gebäude beherbergt nur fünf Wohneinheiten, was eine ruhige und private Atmosphäre garantiert. • Attraktive Lage: Aigen gehört zu den begehrtesten Stadtteilen Salzburgs. Feine Häuser prägen die Nachbarschaft, und die hervorragende Infrastruktur macht das Leben hier besonders angenehm.
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Eckdaten: • Lage: Ruhig und sonnig • Wohnungstyp: 2-Zimmer-Wohnung • Baujahr: 1986 • Parkplatz: Inklusive • Besonderheiten: Großzügige Küche, Badewanne, Schiebetür zwischen Wohnzimmer und Schlafzimmer
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Fazit Diese Wohnung bietet alles, was das Herz begehrt: eine perfekte Lage, eine durchdachte Aufteilung und ein angenehmes Wohnumfeld. Ob Sie sie selbst nutzen oder vermieten möchten – hier machen Sie alles richtig!
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Besichtigungstermin und lassen Sie sich begeistern. Wir freuen uns auf Sie, Ihr Niki-Team. Im Nationalrat wurden heute 20.3. erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen. Dazu zählt unter anderem, dass bis zum 1. Juli 2026 vor allem •Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und •Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz befreit werden sollen. Wichtig: Der Antrag auf die Eintragung kann aus technischen Gründen aber erst nach dem 30. Juni 2024 gestellt werden. Die Gebührenbefreiung gilt aber bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.
Achtung: Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt. Darüber hinaus wurde heute im Nationalrat auch eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude, die vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, in den ersten drei Jahren mit dem dreifachen AfA-Satz (= 4,5%) beschlossen, sofern diese dem "Gebäudestandard Bronze" entsprechen. Weiters beschlossen wurde ein "Öko-Zuschlag" von 15 % der jeweiligen Aufwendungen, der in den nächsten zwei Jahren als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems angesetzt werden kann. Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie - entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite - Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.
Irrtümer und Änderungen Vorbehalten
Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch in Österreich sind wir als Doppelmakler tätig, somit im Auftrag sowohl des Verkäufers, als auch des Käufers und wir nehmen deswegen auch ohne ausdrückliche Einwilligung die Interessen aller Parteien eines Vermittlungsgeschäftes redlich wahr. Aus Vorsichtsgründen weisen wir darauf hin, dass wir mit dem zu vermittelnden Dritten in einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis stehen. Wir versichern Ihnen jedoch, dass dies keinerlei Einfluss auf unsere Geschäftsgebarung hat und dass wir Ihre individuellen Interessen unbeeinträchtigt und in vollem Umfang wahrnehmen! Bei in der Praxis selten, aber doch vorkommenden sachlichen Interessenkollisionen werden diese offengelegt und mit allen Parteien erörtert.
Zu unserem Anspruch und Wertesystem gehören: Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz.
Wir freuen uns auf Sie – Ihr NIKI Immobilien Team!