Willkommen in deinem neuen Zuhause in Oed-Oehling – einem charmanten Dorf im idyllischen Niederösterreich!
Dieses wunderschöne Reihenhaus erstreckt seine 124m2 Wohnfläche über drei Wohngeschoße und bietet somit ausreichend Platz für die ganze Familie.
Die Lage des Hauses ist dabei ideal für Pärchen und junge Familien: In unmittelbarer Nähe finden sich eine Vielzahl von Einrichtungen, die den Alltag erleichtern. Ein Supermarkt, eine Bäckerei, eine Schule und ein Kindergarten sind bequem zu Fuß erreichbar. Auch die medizinische Versorgung ist mit einem Arzt in der Nähe gesichert.
Für Pendler bietet die Verkehrsanbindung mit Bus und Bahnhof eine schnelle und unkomplizierte Anbindung an umliegende Städte und Gemeinden. Die A1 Westautobahn ist in 5 Minuten mit dem Auto erreicht. Auch für Naturliebhaber hat Oed-Oehling einiges zu bieten: Die malerische Landschaft lädt zu ausgiebigen Spaziergängen und Radtouren ein.
Überzeuge dich selbst von diesem attraktiven Reihenhaus und vereinbare noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns darauf, dir dein neues Zuhause vorzustellen und dich bei deinem Umzug in diese traumhafte Immobilie zu unterstützen. Willkommen in Oed-Oehling!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <2.500m
Krankenhaus <1.250m
Klinik <750m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <750m
Einkaufszentrum <2.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.750m
Bahnhof <750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.