++ INVESTOR - HOTELPROJEKT ++ mit GEWERBEFLÄCHEN
++ INVESTORPROJEKT IN WR. NEUSTADT ++ bereits baubewilligt !
Verkauft wird ein attraktives und baubewilligtes Projekt in Wiener Neustadt.
- Grundstücksgröße ca. 9.400 m²
- Neubau einer Hotelanlage mit 158 Zimmern
- Bürogebäude mit Geschäfts- und Gastronomieflächen sowie KFZ-Abstellanlagen
- 260 KFZ-Stellplätze (davon 203 in einer Tiefgarage, 38 in einem Parkdeck und 19 oberirdisch)
- Erdgeschoss für Geschäfts- bzw. Gastronomieflächen
- Hotelgebäude und Bürogebäude mit 6 oberirdischen Geschoßen
Eine aufrechte Baubewilligung sowie eine Betriebsanlagengenehmigung liegen bereits vor und können bei ernsthaftem Interesse gerne zur Durchsicht übermittelt werden.
KAUFPREIS: auf Anfrage !
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Angabe Ihrer vollständigen Adress- und Kontaktdaten keine Objektunterlagen versenden dürfen.
Nebenkosten:
Grunderwerbssteuer: 3,5 % vom Kaufpreis
Grundbucheintragungsgebühren: 1,1% vom Kaufpreis
Kosten der Vertragserrichtung: nach Vereinbarung
Provision: 3,0 % vom Kaufpreis zzgl. 20% Ust.
Wir sind mit der Vermarktung dieses Objektes exklusiv beauftragt worden !
Ansprechpartnerin:
Fr. Schmutz
Mobil:
Anbieter kontaktieren
Mail:
Anbieter kontaktieren
ICH FREUE MICH AUF IHRE ANFRAGE !
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Prima Service PS Immobilien tritt als Doppelmakler auf. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
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Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande.
Die Courtage in Höhe von 3% zzgl. gesetzt. USt. ist ausschließlich bei Zustandekommen eines gültigen Rechtsgeschäftes fällig und vom Käufer an die Firma Prima Service PS Immobilien zu zahlen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Information- und Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Der Eigentümer ist dieser Pflicht daher noch nicht nachgekommen.(§ 9 Abs 1 EAVG 2012). In diesem Sinne ist der Makler entschuldigt.