Willkommen in Ihrer neuen Traumwohnung in Graz, der charmanten Hauptstadt der Steiermark! Diese atemberaubende Immobilie befindet sich in einer der begehrtesten Wohngegenden der Stadt, in der Nähe von allen Annehmlichkeiten, die das moderne Leben zu bieten hat.
Das Highlight dieser Wohnung ist zweifellos die großzügige und von allen Zimmern aus direkt begehbare Ostterrasse. Von hieraus können Sie den Tag in Ruhe beginnen und mit einem Morgenkaffee genießen. Oder lassen Sie den Abend mit einem Glas Wein ausklingen und beobachten Sie den funkelnden Lichter der Stadt. Auch für Kleingärtner ist die Rundumterrasse eine künftige grüne Oase!
Die Wohnung ist in einem neuwertigen Zustand und bietet höchsten Wohnkomfort. Der offene Grundriss und die großzügige Wohnküche mit modernem Side-by-Side-Kühlschrank schaffen eine luftige und einladende Atmosphäre. Der hochwertige Parkettboden verleiht den Räumen einen eleganten Touch und harmoniert perfekt mit dem modernen Fliesenboden. Die großen Fenster lassen viel Tageslicht herein und geben der Wohnung ein helles und freundliches Ambiente.
Das Schlafzimmer bietet ausreichend Platz für Sie und/oder ihrem PartnerIn und als Bonbon kann die großzügige Diele durchaus als Büro/Homeoffice oder aber als Ankleidezimmer mitgenutzt werden.
Der Personenaufzug macht es einfach, Ihre Einkäufe oder Gepäck in die Wohnung zu bringen. Eine digitale Anzeigetafel verrät die nächstmögliche Verbindung des Nahverkehrs. Sie haben ein Auto? Für zusätzlichen Komfort kann optional ein Tiefgaragenplatz erworben werden, in der Sie Ihr Auto sicher parken können. Eine Lehrverrohrung für E-Autos ist vorhanden und kann bei Bedarf auf eigene Kosten/Aufwand installiert werden.
Diese Wohnung ist perfekt für Paare, Singels oder als Investitionsmöglichkeit - auch ein gewerblicher Ankauf ist denkbar (Kaufpreis zzgl. 20% Ust.). Graz ist eine wachsende Stadt mit einer blühenden Wirtschaft und einem reichen kulturellen Erbe. Der Kauf dieser Immobilie ist nicht nur eine Investition in ein Zuhause, sondern auch in die Zukunft.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin, um diese Traumwohnung in Graz zu sehen. Wir sind sicher, dass Sie genauso begeistert sein werden wie wir!
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <500m
Klinik <3.500m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.500m
Universität <4.000m
Höhere Schule <4.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <2.500m
Autobahnanschluss <1.500m
Bahnhof <1.500m
Flughafen <7.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Raumaufteilung:
Zur allgemeinen Nutzung:
Technikinfos:
Erläuterung zu Betriebskosten:
Die angegebenen Betriebskosten-Acconto beinhalten u.a. Heizkosten-Acconto/ Fernwärme und Warm-/Wasserabrechnung-Acconto; Die genaue Abrechnung vom Wirtschaftsjahr 2023, Vorausschau 2024, Rücklagenentwicklung und Protokoll der Eigentümerversammlung wird bei weiterem Interesse selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
https://www.oerak.at/aktuelles/aktuelles/news/gebuehrenbefreiung-beim-immobilienkauf-ab-01042024/
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 01.04.202420.03.2024
In der heutigen Plenarsitzung des Nationalrats wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, beschlossen, das eine Begünstigung für die Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Erwerberin bzw des Erwerbers beinhaltet. Damit soll die Anschaffung von Wohnimmobilien für die eigene Nutzung unterstützt werden.
Das Gesetz sieht ua die Gebührenbefreiung bei der Eintragung zum Erwerb eines Eigentums oder Baurechts (Tarifpost 9 lit b Z 1, 2 und 3) an einer Liegenschaft, das der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers dient (siehe Abs 2 Z 3), bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00 (Abs 4), sowie bei der Eintragung von Pfandrechten (Tarifpost 9 lit b Z 4, 5 und 6) zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Liegenschaft samt Gebäuden aufgenommen werden, vor.
Das dringende Wohnbedürfnis ist durch eine entsprechende Hauptwohnsitz-Meldung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist entweder gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag, wenn die Wohnstätte bereits bezogen wurde, ansonsten innerhalb von drei Monaten ab Übergabe bzw Fertigstellung, längstens aber innerhalb von fünf Jahren nach der Grundbuchseintragung einzureichen.
Die Regelungen treten mit 01.04.2024 in Kraft und gelten konkret für Immobilienkäufe nach dem 31.03.2024. Vererbte oder geschenkte Liegenschaften sind nicht von der Gebührenbefreiung umfasst. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet – sie gilt demnach bis 30.06.2026.