Zum Verkauf gelangt ein ebenes Gewerbegrundstück (Grundstücksnr.50/2) direkt neben der Magna-Halle.
Das Grundstück ist vollständig aufgeschlossen:
Auszüge aus dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan:
Auf den Grundstücken Nr. 50/1, 50/2, 50/3, 50/4 und 50/5 - alle KG Graz Stadt - Thondorf – sollen diverse gewerbliche Bebauungen errichtet werden. Seitens der Stadtplanung wurde daher ein Bebauungsplan ausgearbeitet um die Umsetzung von unterschiedlichen Gewerbebauten in diesem Bereich zu ermöglichen.
Gemäß 4.0 Flächenwidmungsplan (seit 22.03.2018 rechtswirksam) ist der Bereich als „Aufschließungsgebiet (Nr. VII.09) Gewerbegebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,5 - 1,0 definiert.
Gemäß Deckplan 1 ist zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im gegenständlichen Bereich die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
In Abstimmung mit anderen betroffenen Abteilungen wurde der Bebauungsplan in Anlehnung an das Gestaltungskonzept für den südlich angrenzenden 07.03.1 Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Graz – Thondorf“ durch das Stadtplanungsamt erstellt.
Betreffend des kommunalen Energiekonzept (KEK) 2017 gem. StROG ist mittel- bis langfristig Fernwärme (ab ca. 2025) im Erweiterungsgebiet geplant.
Weiters wird insgesamt für die großflächigen Gewerbeareale westlich der Liebenauer Hauptstraße das Ziel verfolgt, im direkten Anschluss zur Wohnbebauung geringere Gebäudehöhen und entsprechende, begrünte Pufferzonen vorzusehen.
Dabei sind in den zentralen Bereichen des südöstlich angrenzenden Bebauungsplanes Gebäude mit einer Höhe bis zu 20,50 m zulässig, im Anschluss an das bestehende Parkhaus bis zu 16,50 m Gebäudehöhe und in den Übergangsbereichen zu den angrenzenden Wohngebieten bis zu 12,50 m Gebäudehöhe möglich.
Ein Grünstreifen entlang der südwestlichen und nordwestlichen Grenzen des Bebauungsplangebietes garantiert einen Mindestabstand von 12,0 m zu den angrenzenden „Reinen Wohngebieten“ entlang der Friedmanngasse und der Auwaldgasse. Dieser Mindestwert wurde bereits im südöstlich anschließenden 07.03.1 Bebauungsplan als Referenzwert festgelegt und wird als städtebaulich adäquat beurteilt.