Kleine, sanierungsbedürftige Wohnung im 14. Bezirk, Wien
Diese helle und charmante 1-Zimmerwohnung befindet sich im 2. Stock eines schönen, 2018 sanierten Hauses mit Lift.
Die Lage ist ideal, mit zahlreichen Annehmlichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Wohnungsausstattung:
Lage und Umgebung:
Diese Wohnung bietet eine hervorragende Kombination aus komfortablem Wohnen und einer erstklassigen Lage in Wien. Ideal für Stadtliebhaber, die die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und einer Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten schätzen.
Lassen auch Sie sich von dieser Wohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktieren
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass bei erfolgreicher Vermittlung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <1.250m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <500m
Universität <1.750m
Höhere Schule <2.250m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <4.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.