Nachhaltiges Wohnen in Wels-Innenstadt
Sie sind noch auf der Suche nach Ihrer Traumwohnung in Wels
Der " VKB PARK MERCURIUS" bereitet dieser Suche ein Ende, denn in den vier Gebäudekomplexen werden 52 Mietwohnungen in verschiedenen Größen individuell abgestimmt, wo Junges Wohnen, sowie barrierefreies Wohnen ermöglicht werden.
Ein Ort der Begegnung wird durch deren Anrainerinnen und Anrainer erst vollkommen.
Kücheneinrichtung:
Küchenverbau mit Unterschränken und Oberschränken mit versenkter Griffleiste inkl. Geräte (Kombigerät Kühlschrank mit Gefrierfach, Einbaugeschirrspüler vollintegriert, Backofen, Ceranfeld, Dunstabzug Umluft, Edelstahlspüle, Einhandmischer)
Heizung:
Die Wärmeversorgung erfolgt über die Fernwärme, mittels Fußbodenheizung.
Gute Verkehrsanbindung
Nachhaltige Bauweise mit angestrebter ÖGNI-Zertifizierung
Jede Wohnung verfügt über einen im Untergeschoss gelegenen Abstellraum.
Lift
PKW Parkplätze im 1. und 2. Tiefgaragengeschoss werden bei Bedarf zugeteilt.
Die Wohnung befindet sich im Block 4 im 2. Obergeschoss und bietet 49,92 m² Wohnfläche + 12,10 m² Balkon (WNF + 50 % Loggia)
Aufteilung laut Grundriss.
Die m² sind ungefähre Angaben! Änderungen vorbehalten!
Mietpreis:
Euro 783,79 inkl. Betriebskosten.
Die Betriebskosten in der Höhe von Euro 103,79 sind im Mietpreis inbegriffen.
Provisionsfrei für den Mieter!
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.