KEIN PENSIONISTEN- oder PFLEGEHEIM
Diese Wohnung ist dem "Betreuten Wohnen" gewidmet. Für Personen ab dem 60zigsten Lebensjahr oder für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Praktischer Grundriss, sonnig und lichtdurchflutet. Terrasse und Kellerabteil vorhanden.
Ein PKW-Abstellplatz ist selbstverständlich vorhanden.
Ein paar Eckdaten:
Die hier zur Vermietung stehende Wohneinheit verfügt über ca. 45m² Wohnfläche. Der Hauptwohnraum bietet Platz für Wohnen, Schlafen und Kochen. Das große barrierefreie Badezimmer besteht aus einer bodenebenen Dusche und einem WC: Ein praktischer Abstellraum befindet sich im Vorzimmerbereich bzw. Eingangsbereich. Das Vorzimmer selbst ist ebenfalls großzügig ausgelegt. Direkt vom Hauptwohnbereich gelangen Sie auf die wirklich schöne Terrasse.
Anschauen lohnt sich!
Wir stehen für Auskünfte gerne zu Ihrer Verfügung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <475m
Apotheke <375m
Krankenhaus <3.550m
Kinder & Schulen
Schule <100m
Kindergarten <700m
Nahversorgung
Supermarkt <350m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.975m
Sonstige
Bank <400m
Geldautomat <400m
Polizei <1.825m
Post <400m
Verkehr
Bus <350m
Autobahnanschluss <3.275m
Bahnhof <750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html