Die charmante Altbauwohnung mit hohen Decken und einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung befindet sich im fünften Wiener Gemeindebezirk Margareten und bietet sowohl klassisches Wiener Flair, als auch eine optimale Raumaufteilung. Der Eingangsbereich, sowie das Stiegenhaus bestechen ebenfalls mit klassischen Elementen des Wiener Altbaus.
Sie betreten die Wohnung durch einen Vorraum, von dem aus die Toilette, sowie das Badezimmer, spearat zugänglich sind.
Das Wohnzimmer ist das Herzstück der Wohnung und bietet genügend Platz für eine gemütliche Essecke, Sofalandschaft und reichlich Bewegungsfreiheit. Vom Wohnzimmer aus ist auch die halb getrennte Küche erreichbar. Durch die hohen Decken und die großen Fenster wird der Raum mit Tageslicht durchflutet, was eine angenehme und einladende Atmosphäre schafft.
Das erste von zwei Zimmern ist direkt vom Wohnzimmer aus zugänglich und kann flexibel als Büro oder Gästezimmer genutzt werden. Das zweite Zimmer eignet sich als Hauptschlafzimmer. Beide Zimmer bieten durch die Altbauelemente wie hohe Decken und Parkettböden eine besondere Wohnqualität.
Diese Wohnung kombiniert die Vorzüge eines klassischen Altbaus mit modernen Annehmlichkeiten für Singles, Paare oder kleine Familien, die das urbane Leben im beliebten fünften Bezirk genießen möchten.
Die Wohnung ist dem freien Mietzins bestätigt worden!
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Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.