Zentral und urban – und trotzdem ruhig und fern vom Trubel. Ein modernes Ambiente mit bestem Blick und kurzen Wegen in die Natur oder zur nächsten Einkaufsmöglichkeit. Sowas kann es eigentlich gar nicht geben? Doch, durchaus: In der Feldkircher Bürgergasse trifft viel Gutes aufeinander.
12 Wohnungen finden sich in der sonnigen Wohnanlage in der Bürgergasse 21 in Feldkirch-Altenstadt:
• 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen mit Garten und/oder geräumiger, vollständig überdachter Terrasse • Geschlossenes Stiegenhaus mit barrierefreiem Lift • Tiefgarage mit Stellplätzen für Autos, Motorräder und Fahrräder • Kleinkinderspielfläche mit überdachtem Sitzplatz und Zugang direkt über das Stiegenhaus • Geschlossener Fahrradraum im Erdgeschoss • Automatische Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung als Warmwasser- • Zentralheizung mit witterungsgeführter Regelung (Außenfühler) • Zukunftssichere, unabhängige Photovoltaikanlage mit 22,6 kWp • e-mobility ready Vertrag der Illwerke vkw AG
Beste Verkehrsanbindung, viel Grün in der Nähe, Blick auf die Bergspitzen drumherum, Ruhe und dennoch das urbane Lebensgefühl von Feldkirch: In der Bürgergasse ist man gerne daheim. Die attraktiven Fassaden der Wohnanlage fügen sich harmonisch ins Bild, wenn Moderne auf Historie trifft. Ein Ort zum Bleiben. Auf lange Zeit.
Neben den Dingen, die Ihr Leben ausmachen, sind es die vielen kleinen Merkmale und cleveren Details, durch die Ihr Zuhause zu etwas ganz Besonderem wird.
Ein Tiefgaragenplatz kann für € 24.600,- dazu erworben werden.
WOHNBAUFÖRDERUNG VON € 80.000,00 MÖGLICH!
PROVISIONSFREI FÜR DEN KÄUFER!
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch stellen wir Ihnen gerne die weiteren Details und Vorzüge dieser modernen Wohnanlage vor - Wir freuen uns auf Sie! Nebenkosten: 3, 5 % Grunderwerbssteuer 1,1 % Grundbuchseintragung KEINE Vertragserrichtungskosten
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.