Diese familienfreundliche 3-Zimmerwohnung mit Balkon bietet optimalen Lebensraum.
Das Herzstück der Wohnung ist das schöne Wohn- Esszimmer mit Kochnische und Ausgang auf den kleinen aber feinen Balkon.
Die beiden Schlafräume liegen nebeneinander und sich durch das zentral angelegte Vorzimmer vom Wohn- Esszimmer räumlich getrennt. Weiters befinden sich im Vorzimmerbereich, das Badezimmer mit Badewanne und Fenster, das separate WC und ein praktischer Abstellraum.
Viel Stauraum bietet das der Wohnung zugeordnete Kellerabteil mit über 17 m² Nutzfläche.
Platz für Ihr Auto finden Sie ebenfalls am Grundstück des Wohnhauses.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Zum Haus selbst:
Dieses im Jahre 1999 fertiggestellte Wohnhaus umfasst 18 Wohneinheiten aufgeteilt auf 2 Stiegenhäusern sowie 18 PKW-Abstellplätze.
Seit dem Jahre 2009 handelt es sich um ein sogenanntes Mischhaus. Das bedeutet, dass einige Wohnungen von den Mietern angekauft wurden. Die Kaufoption bei den restlichen Wohnungen bleibt weiterhin bestehen.
Breitenau ist eine kleine Gemeinde im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich. ca. 8 Kilomenter von Neunkirchen entfernt.
***Eine wirklich schöne Wohnung wartet auf Sie***Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.675m
Apotheke <3.875m
Krankenhaus <4.300m
Kinder & Schulen
Schule <400m
Kindergarten <425m
Nahversorgung
Supermarkt <2.150m
Bäckerei <3.700m
Einkaufszentrum <4.900m
Sonstige
Bank <2.100m
Geldautomat <2.100m
Polizei <2.400m
Post <4.025m
Verkehr
Bus <400m
Autobahnanschluss <2.050m
Bahnhof <2.775m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Eur
2 Personen 70.000,00 Eur
Jede weitere Person 10.000,00 Eur
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html