Diese schöne 2-Zimmerwohnung mit Terrasse steht zur Vermietung:
• großzügiger Wohn-/Essbereich mit Zugang zur Terrasse, Komplettküche mit E-Geräten und großzügigen Abstellraum
• schönes geräumiges Schlafzimmer
• Badezimmer mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss, WC separat
• Garagenplatz im Haus möglich (je nach Verfügbarkeit)
• Sehr gute Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind fußläufig erreichbar)
Eine wichtige Information vorab:
Um diese Wohnung mieten zu können verlangen die Eigentümer ein Nettogehalt von mindestens EUR 2.100,-
(wenn es zwei Mieter gibt, sollten beide zumindest zusammen diesen Betrag verdienen)
ALLGEMEIN:
Das Wohnhaus mit insgesamt 28 Wohnungen und einem Büro besteht aus dem Erdgeschoss, 5 Obergeschossen und einem Dachgeschoß. Es befindet sich ein Lift im Gebäude und es gibt eine eigene Tiefgarage (Anmietung eines Stellplatzes möglich). Zu jeder Wohnung gehört ein eigenes Kellerabteil. Die Wohnungen sind mit Parkettböden in den Wohnräumen und schönen Fliesen im Bereich der Küche und in den Nassräumen ausgestattet.
LAGE:
Das Objekt befindet sich in zentraler Lage in der Nähe des Bulgariplatzes/Wienerstraße und der Gürtelstraße. Es wird eine sehr gute Infrastruktur geboten. Öffentliche Verkehrsmittel und auch die Autobahnauffahrt sind schnell zu erreichen. So befinden sich zum Beispiel die Straßenbahnhaltestellen der Linie 1/2 (Herz-Jesu-Kirche/Bulgariplatz), sowie Bushaltestellen (Unionkreuzung) nur wenige Gehminuten entfernt. Die fußläufig erreichbare Wienerstraße und der Lenaupark bieten eine Vielzahl von Geschäften des täglichen Bedarfs und Restaurants. Außerdem sind Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken etc. in der näheren Umgebung angesiedelt.
Lassen Sie sich von dieser Wohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktieren
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.000m
Klinik <750m
Kinder & Schulen
Kindergarten <250m
Schule <500m
Universität <1.750m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <750m
Post <750m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <750m
Flughafen <2.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.