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Diese exklusive 3-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem Neubau im 19. Stock und bietet einen atemberaubenden Blick auf das Wienerberg Erholungsgebiet. Die großzügigen Fenster lassen viel Tageslicht in die Räume und schaffen eine helle, einladende Atmosphäre.
Die Lage überzeugt mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten in unmittelbarer Nähe. Das Wienerberg Erholungsgebiet liegt direkt vor der Tür und bietet perfekte Voraussetzungen für Erholung und sportliche Aktivitäten. Ein Parkplatz steht zur Verfügung, der bei Bedarf zusätzlich angemietet werden kann.
Ein Parkplatz in der Tiefgarage wird mit der Wohnung vermietet. Die angegebene Miete beinhaltet bereits die Kosten für den Parkplatz.
Zusätzlich zur Miete werden die Warmwasser- und Heizkosten in Höhe von 94,- € inkl. USt. eingezogen.
Der Energieausweis wurde beim Eigentümer angefragt und wird nachgereicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <750m
Apotheke <250m
Klinik <250m
Krankenhaus <250m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <2.000m
Höhere Schule <1.250m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <750m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <2.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.