Zur Vermietung gelangt eine 2-Zimmer Wohnung mit Lift in der Webergasse, im 20.Bezirk
(Fotos werden nachgereicht)
Die Wohnung liegt im 2. Stock eines Neubaus mit glatter Fassade und Personenaufzug. Sie verfügt über zwei Zimmer mit idealer Raumaufteilung: Wohnküche, Schlafzimmer, einem Badezimmer mit Badewanne und WC sowie Abstellraum.
Ein Kellerabteil wird der Wohnung zugeordnet.
Raumaufteilung:
Ein Garagenstellplatz kann zudem separat angemietet werden! Die Räumlichkeiten können barrierefrei mit dem Personenaufzug erreicht werden.
Heizung + Warmwasser wird direkt über den Anbieter verrechnet
Weiters ist in den Mietverträgen eine Ausmalregelung verankert; konkret:
„Weiters kommen Vermieter und Mieter überein, dass die Gesamtmiete je Monat um € 50,- (inkl. UST) höher wäre, allerdings der Mieter sich ausdrücklich verpflichtet die Wohnung vor Rückgabe vollständig ausmalen zu lassen.
Aus diesem Grund sind keine weiteren € 50,- (inkl. 10% UST) je Monat vom Mieter zu bezahlen. Sollte der Mieter seiner Sachleistung am Ende des Mietverhältnisses nicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt die gewährte Mietreduktion von € 50,- je Monat nachträglich vom Mieter einzufordern.“
Lage:
Die Wohnung befindet sich in der Webergasse im 20. Wiener Gemeindebezirk in einer idealen Lage. In Fußweite erreichen Sie viele Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Nebenkosten:
Wir möchten Sie höflichst darauf hinweisen, dass der Mietvertrag jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird.
Maklervereinbarung: Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.
Haftungsausschluss: Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Eigentümer der Immobilie zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap