Wir bieten unsere Wohnung unter Vereinbarung eines Fixpreises zur Anmietung an!
Charmante 2-Zimmer-Wohnung mit Traumgarten
Diese quadratisch geschnittene, westseitig ausgerichtete 2-Zimmer-Wohnung bietet ein gemütliches und wohnenswertes Zuhause. Der durchdachte Wohn-Küchen-Bereich lässt ausreichend Platz für ein Sofa, einen Esstisch und eine moderne Küchenzeile.
Eine praktische Nische eignet sich ideal für Ihre Hifi-Geräte oder eine Bücherwand.
Dank der großzügigen Verglasung mit Terrassentür wird der Raum mit natürlichem Licht durchflutet. Sowohl vom Wohnbereich als auch vom Schlafzimmer aus genießen Sie einen herrlichen Ausblick in den privaten Garten.
Das geräumige Badezimmer ist mit einer Dusche, einem Waschbecken und einem WM-Anschluss ausgestattet. Zusätzlich gibt es ein separates WC mit Handwaschbecken sowie einen Abstellraum.
Zur Wohnung gehören außerdem zwei PKW-Abstellplätze (Nr. 5 und 6) sowie ein Einlagerungsraum im Wohnungsgeschoss.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.550m
Apotheke <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <825m
Kindergarten <825m
Universität <6.275m
Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <1.975m
Einkaufszentrum <2.375m
Sonstige
Bank <1.550m
Post <1.800m
Geldautomat <1.550m
Polizei <1.025m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <3.475m
Bahnhof <825m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html