Dieses Wohnhaus (Stiege 3) umfasst insgesamt 17 geförderte Wohneinheiten (Insgesamt sind 11 Stiegenhäuser geplant). Alle Wohnungen verfügen entweder über eine Terrasse mit Eigengarten, einen Balkon oder eine Dachterrasse.
Moderne Grundrisse und Funktionalität finden Sie hier bei allen Wohnungstypen. Alle Wohneinheiten ist ein PKW-Tiefgaragenplatz fix zugeordnet.
2-Zimmer-Balkonwohnung, ideal zum Ausklingen lassen des Tages mit TiefgaragenplatzDie Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn-Küche-Bereich mit direktem Ausgang auf den westlich ausgerichteten Balkon und befindet sich im 2. Obergeschoss des mit einem Aufzug ausgestatteten Mehrparteienhauses.
Das Schlafzimmer ist nördlich ausgerichtet und verfügt über ausreichend Platz für ein Doppelbett und Kasten.
Das Badezimmer ist mit Badewanne ausgestattet und verfügt auch über einen Waschmaschinenanschluss, daran angrenzend, ein separates WC, welches auch mit einem Handwaschbecken ausgestattet ist.
Der ebenfalls in der Wohnung situierte Abstellraum hat 2,5 m².
Alle genannten Räume sind über das zentrale Vorzimmer erreichbar.
Zur Wohnung ist der PKW-Tiefgaragenplatz Nr.: 29 zugehörig und ein Kellerabteil mit rd. 4 m².
Da es sich um eine geförderte Mietwohnung handelt kann ein Wohnzuschuss beantragt werden.
Ein schönes Zuhause wartet auf Sie - ErstbezugAufgrund der dzt. Wirtschaftslage bieten wir eine Staffelmiete bis 2026 an. Diesbezügliche Informationsgespräche können jederzeit telefonisch erfolgen!
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <925m
Krankenhaus <1.350m
Kinder & Schulen
Schule <875m
Kindergarten <1.550m
Nahversorgung
Supermarkt <275m
Bäckerei <925m
Einkaufszentrum <775m
Sonstige
Bank <925m
Geldautomat <925m
Post <1.350m
Polizei <850m
Verkehr
Bus <50m
Bahnhof <1.300m
Autobahnanschluss <3.025m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html