Diese schöne 2-Zimmerwohnung wird vermietet:
• großzügiger Wohn-/Essbereich mit Komplettküche inkl. E-Geräten und angrenzenden Abstellraum
• Schlafzimmer mit Schrankraum
• Badezimmer mit Badewanne, Toilette und Waschmaschinenanschluss
• Sehr gute Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind fußläufig erreichbar)
• Es besteht die Möglichkeit einen Tiefgaragenplatz anzumieten
ALLGEMEIN:
Das Wohnhaus mit insgesamt 36 Wohnungen besteht aus dem Erdgeschoss, 3 Obergeschossen und einem Dachgeschoß. Es befindet sich ein Lift im Gebäude und es gibt eine eigenen Tiefgarage (Anmietung eines Stellplatzes möglich). Zu jeder Wohnung gehört ein eigenes Kellerabteil. Die Wohnungen sind mit Parkettböden in den Wohnräumen und schöne Fließen im Bereich der Küche und in den Nassräumen ausgestattet.
LAGE:
Das Objekt befindet sich in zentraler Lage zwischen der Unionstraße und der Wienerstraße, in der Nähe des Bulgariplatzes. Es wird eine sehr gute Infrastruktur geboten. Öffentliche Verkehrsmittel und auch die Autobahnauffahrt sind schnell zu erreichen. So befinden sich zum Beispiel die Straßenbahnhaltestellen der Linie 1/2 (Herz-Jesu-Kirche/Bulgariplatz), sowie Bushaltestellen (Unionkreuzung) nur wenige Gehminuten entfernt. Die fußläufig erreichbare Wienerstraße bietet eine Vielzahl von Geschäften des täglichen Bedarfs und Restaurants. Außerdem sind Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken etc. in der näheren Umgebung angesiedelt. Der gegenüber gelegene Andreas-Hofe-Park bietet einen netten Kinderspielplatz und etwas Natur in der Stadt.
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Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass bei erfolgreicher Vermittlung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Krankenhaus <750m
Klinik <750m
Kinder & Schulen
Kindergarten <250m
Schule <250m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
Bank <250m
Geldautomat <750m
Post <750m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.000m
Flughafen <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.