Wir bieten unsere Wohnung unter Vereinbarung eines Fixpreises zur Anmietung an!
3-Zimmer-Wohnung mit sonnigem Westbalkon
Diese elegante Wohnung mit sonniger Westausrichtung besticht durch ein einladendes, zentrales Vorzimmer, von dem aus zwei gleichwertige Räume zugängig sind.
Der großzügig geschnittene Wohn-Küchenbereich ist rechteckig gestaltet und bietet im hinteren Teil, der für die Küche vorgesehen ist, eine praktische Nische.
Der Wohn-Essbereich strahlt eine behagliche Atmosphäre aus und bietet ausreichend Platz für einen gemütlichen Familientisch und eine komfortable Couch. Große Fenster mit einer Terrassentür verbinden diesen Raum direkt mit dem sonnigen Westbalkon.
Das geräumige Badezimmer ist mit einer modernen Dusche, einem stilvollen Waschbecken und einem praktischen WM-Anschluss ausgestattet. Ein separates WC mit einem Handwaschbecken sowie ein zusätzlicher Abstellraum stehen ebenfalls zur Verfügung.
Zur Wohnung gehören außerdem zwei bequeme PKW-Abstellplätze (Nr. 11 und 12) sowie ein Einlagerungsraum im Wohnungsgeschoss, das zusätzlichen Stauraum bietet.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.550m
Apotheke <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <825m
Kindergarten <825m
Universität <6.275m
Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <1.975m
Einkaufszentrum <2.375m
Sonstige
Bank <1.550m
Post <1.800m
Geldautomat <1.550m
Polizei <1.025m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <3.475m
Bahnhof <825m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html