Wir bieten unsere Wohnung unter Vereinbarung eines Fixpreises zur Anmietung an!
3-Zimmer-Wohnung mit Traumgarten
Diese elegante, nach Westen ausgerichtete Wohnung besticht durch ein zentrales Vorzimmer, von dem aus zwei gleichwertige Räume zugängig sind. Diese bieten einen wunderbaren Blick in den eigenen Garten – ideal, um beispielsweise Ihr Kind vom Schreibtisch aus die Schmetterlinge am Fliederbusch beobachten zu lassen.
Der großzügig geschnittene Wohn-Küchenbereich ist rechteckig gestaltet und verfügt im hinteren Teil, der für die Küche vorgesehen ist, über eine praktische Nische.
Der Wohn-Essbereich bietet ausreichend Platz für einen Familientisch und eine gemütliche Couch. Eine große Glasfront mit Terrassentür verbindet diesen Raum direkt mit dem privaten Garten und der Terrasse.
Die Wohnung verfügt außerdem über ein geräumiges Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WM-Anschluss. Zusätzlich gibt es ein separates WC mit Handwaschbecken sowie einen Abstellraum.
Zwei PKW-Abstellplätze (Nr. 3 und 4) sowie ein Einlagerungsraum gehören ebenfalls zur Wohnung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.550m
Apotheke <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <825m
Kindergarten <825m
Universität <6.275m
Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <1.975m
Einkaufszentrum <2.375m
Sonstige
Bank <1.550m
Post <1.800m
Geldautomat <1.550m
Polizei <1.025m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <3.475m
Bahnhof <825m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html