Ihr Traumhaus in Groß - Enzersdorf: Perfekte Symbiose aus Natur und Stadt
Stellen Sie sich ein Zuhause vor, das die Ruhe der Natur mit der Nähe zur pulsierenden Metropole Wien verbindet. Dieses einzigartige Haus in der Nähe zu Groß-Enzersdorf bietet genau das!
An der Grenze zu Wien, in ruhiger und grüner Lage in Oberhausen, wird dieses gepflegte Einfamilienhaus der Marke Hanlo mit traumhaftem Garten und vielen Extras verkauft. Das Haus wurde sukzessive saniert und besticht durch ein optimales Raumprogramm, Erweiterungspotenzial sowie Nachhaltigkeit dank hervorragender Dämmung und Energieeffizienz.
RAUMPROGRAMM
Auf ca. 82 m² erstrecken sich:
Das Haus ist voll unterkellert (Ausführung in Dichtbeton), wurde soeben neu ausgemalt und beherbergt einen Technikraum, eine großzügige Werkstatt, ein gemütliches Stüberl sowie einen Relaxbereich mit Liegen und einer Infrarotkabine für entspannende Momente.
Zusätzlichen Gestaltungsraum für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume bietet der für den Ausbau vorbereitete Dachboden (ca. 60 m²), der sich großzügig, gemütlich und hell präsentiert und einen herrlichen Ausblick auf die begrünte Umgebung bietet.
Abgerundet wird das großzügige Raumangebot durch eine sehr geräumige Holzhütte, eine ebenfalls geräumige Garage sowie zwei weitere Stellplätze auf dem Hof.
HIGHLIGHTS:
Fazit: Mit seiner optimalen Aufteilung, den vielen Ausstattungsmerkmalen und dem Ausbaupotenzial bietet dieses außergewöhnliche Objekt ein einzigartiges Wohnerlebnis für anspruchsvolle Ruhesuchende, die Wert auf Komfort und Lebensqualität legen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von dieser besonderen Wohnoase mit maximalem Erholungswert vor den Toren Wiens verzaubern!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.000m
Apotheke <3.500m
Klinik <8.000m
Krankenhaus <7.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <2.500m
Höhere Schule <7.500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <3.000m
Einkaufszentrum <4.000m
Sonstige
Bank <3.500m
Geldautomat <3.500m
Polizei <4.000m
Post <3.500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <7.500m
Straßenbahn <9.000m
Autobahnanschluss <6.500m
Bahnhof <6.500m
Flughafen <9.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
KÄUFERROVISION zahlbar selbstverständlich nur bei Kaufvertragsabschluss.
Wollen Sie Ihren Wohntraum verwirklichen? Gerne stehe ich Ihnen für Fragen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung:
Frau Mag. Diana Voskov, Tel.: Anbieter kontaktieren oder per E-Mail: Anbieter kontaktieren
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Verkäufer/Vermieter übermittelt wurden. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung des Immobilienmakler bzw. Verkäufer/Vermieter nicht gestattet.
Im Falle eines Kaufvertrages werden die Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten in Zusammenhang mit einer Finanzierung, etc. vom Interessenten (Käufer) getragen. Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der Nebenkostenübersicht hingewiesen.
Weiters möchten wir Sie bei Erwerb von Wohnraum über die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch informieren:
Hinsichtlich der Einverleibungsgebühr für das Eigentumsrecht des Erwerbers von 1,1% und der Pfandrechtseinverleibungsgebühr von 1,2% für Finanzierungen gibt es gegebenenfalls eine temporäre Gebührenbefreiung im Umfang und unter den Voraussetzungen der §§25a bis 25c GGG. Der genaue Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/
Grob kursorisch zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Regeln (die genauen Regeln ergeben sich ausschließlich aus dem Gesetzestext der §§25a bis 25c GGG):
+ Die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Pfandrecht) ist gedeckelt mit EUR 500.000,00; ab EUR 2 Mio. fällt die Befreiung zur Gänze weg.
+ Die Befreiung gilt nur für Verträge, die ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden.
+ Die Befreiung gilt nur für Grundbuchsanträge, die ab dem 01.07.2024 beim Grundbuchsgericht einlangen.
+ Die Befreiung ist befristet für Anträge bis zum 30.06.2026.
+ Die Befreiung gilt nur für den Erwerb und die Finanzierung von Objekten, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen.
+ Das dringende Wohnbedürfnis ist dem Grundbuchsgericht nachzuweisen und zwar durch eine entsprechende Meldebestätigung am Kaufobjekt und einem Nachweis der Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnstätte; dies (wenn zum Zeitpunkt des Grundbuchsantrages das neue Objekt noch nicht bezogen wurde) spätestens innerhalb von drei Monaten ab Übergabe (bereits fertig gestellter Objekte) bzw. (va bei Bauträger-Projekten) Fertigstellung der Wohnstätte, längstens aber innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung.
+ Hinsichtlich des Pfandrechtes ist die Ausnutzung als Finanzierung für den Kaufgegenstand durch eine entsprechende Bestätigung des Pfandgläubigers nachzuweisen, welche gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag einzureichen ist.
+ Die Befreiung fällt wieder weg, wenn das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand innerhalb von 5 Jahren wieder aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt