Diese Wohnung und viele weitere werden ab sofort auf orea-home.com angeboten: Die neue Art, Wohnungen und Parkplätze zu mieten.
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Diese großzügige 3-Zimmer-Wohnung in einer modernen Neubau-Liegenschaft bietet dir hellen Wohnkomfort und eine durchdachte Raumaufteilung. Die lichtdurchfluteten Räume schaffen eine angenehme Atmosphäre, während die gemütliche Loggia ideal zum Entspannen einlädt. Beide Schlafzimmer blicken auf den ruhigen Innenhof und verfügen über große Fenster, die für viel Licht und eine angenehme Wohnqualität sorgen. Jedes Zimmer hat ein eigenes Bad, was dir maximale Privatsphäre und Bequemlichkeit gewährleistet. Dank der hervorragenden Verkehrsanbindung bist du sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell und unkompliziert unterwegs.
Die Wohnung wird unmöbliert vermietet, sodass du sie nach deinen eigenen Vorstellungen gestalten kannst. Ein Parkplatz kann optional für 85,- € monatlich angemietet werden.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.250m
Krankenhaus <750m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.750m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.