Diese 2-Zimmer Erdgeschosswohnung ist dem betreuten Wohnen gewidmet. Das bedeutet, dass die Wohnungen als auch die gesamte Liegenschaft barrierefrei gestaltet wurden und ein Betreuungsgrundpaket eines Sozialdienstes bereits vorhanden ist.
Ein gut durchdachter Grundriss und eine Gesamtwohnfläche von rund 60 m² bietet Ihnen ein Wohn-Esszimmer mit einer schönen Kochnische, 1 separates Schlafzimmer sowie ein barrierefreies Badezimmer, welches mit einer ebenen Dusche, einem WC, einem Handwaschbecken sowie einen Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist.
Auch das Vorzimmer mit direktem Zugang zu einem kleinen aber sehr praktischen Abstellraum bietet Ihnen viel Platz und Raum.
Die schöne sonnenseitig ausgerichtete Terrasse lädt zum Verweilen ein. Weiters ist der Wohnung ein außenliegender Abstellraum zugeordnet.
Ein allgemeiner PKW-Abstellplatz rundet dieses gut durchdachte Wohnkonzept perfekt ab.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen wie z.B. Leistungen Sozialdienst, Wohnzuschuss, Wohngemeinschaft und vieles mehr, zur Verfügung.
Zusatz:Für dieses Objekt kann bis 01.12.2049 um WOHNZUSCHUSS angesucht werden, dies ist von den persönlichen Kriterien und den Förderrichtlinien abhängig.
Betreutes Wohnen bedeutet, kein Pflegeheim sondern modernes und bequemes Wohnen durch Barrierefreiheit.
Die Anlage umfasst insgesamt 12 barrierefreie 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen. Alle Wohnungen verfügen über kleine Eigengärten mit Terrassen oder über schöne Balkone.
Weiters sind jeder Wohnung ein PKW-Stellplatz sowie ein Abstellraum zugeordnet.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <550m
Apotheke <1.100m
Klinik <8.100m
Kinder & Schulen
Schule <1.050m
Kindergarten <725m
Nahversorgung
Supermarkt <425m
Bäckerei <600m
Einkaufszentrum <625m
Sonstige
Bank <625m
Geldautomat <625m
Post <1.025m
Polizei <675m
Verkehr
Bus <225m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.550m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html