Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in der wunderschönen Stadt Wien! Diese traumhafte Wohnung in der 4. Etage eines modernen Wohnhauses in 1120 Wien bietet Ihnen alles, was Sie für ein komfortables und stilvolles Wohnen benötigen. Mit einem Kaufpreis von 289.000,00 € und einer Fläche von 62m² ist dieses Objekt perfekt für Singles, Paare oder kleine Familien geeignet.
Die 3 Zimmer Wohnung besticht durch ihre neuwertige Ausstattung und verspricht ein hohes Maß an Wohnkomfort. Die hochwertigen Fliesen und das edle Parkett sorgen für eine gemütliche Atmosphäre und verleihen der Wohnung eine moderne Note. Die großzügige Wohnküche bzw. offene Küche bietet ausreichend Platz für gemeinsame Kochabende mit Freunden und Familie.
Die Wohnung verfügt über eine Gas-Zentralheizung, die für angenehme Wärme sorgt und Ihnen niedrige Heizkosten garantiert. Ein weiteres Highlight ist der Personenaufzug, der Ihnen ein bequemes und barrierefreies Erreichen der Wohnung ermöglicht. Die moderne Dusche im Badezimmer rundet das Gesamtpaket ab und bietet Ihnen eine kleine Wellness-Oase in den eigenen vier Wänden.
Neben der hochwertigen Ausstattung punktet diese Wohnung auch mit ihrer perfekten Lage. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, so erreichen Sie mit Bus, U-Bahn, Straßenbahn oder Bahnhof schnell und unkompliziert alle wichtigen Ziele in Wien. Auch die Nähe zu verschiedenen medizinischen Einrichtungen wie Arzt, Apotheke und Klinik sowie zu Bildungseinrichtungen wie Schule, Kindergarten, Universität und Höheren Schulen macht diese Wohnung besonders attraktiv.
Für Ihren täglichen Bedarf finden Sie in unmittelbarer Nähe Supermärkte, Bäckereien und ein Einkaufszentrum. Auch die kulturelle Vielfalt Wiens ist nur einen Katzensprung entfernt. Genießen Sie die zahlreichen Restaurants, Cafés und Bars der Stadt oder besuchen Sie eines der vielen Museen, Theater oder Konzerte.
Lassen Sie sich diese einzigartige Chance nicht entgehen und werden Sie Teil dieser lebendigen und pulsierenden Stadt. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von dieser traumhaften Wohnung in 1120 Wien. Wir freuen uns auf Sie!
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass bei erfolgreicher Vermittlung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <500m
Universität <250m
Höhere Schule <750m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.