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  • Parkplatz
  • Video Live-Besichtigung

Tiefgaragenplatz nähe Bulgariplatz - Hasnerstraße - zu vermieten

85
 
ASW Immobilien Service & Consulting GmbHHerr Roland Lakovsek
Hasnerstraße, 4020 Linz
Zwischen Unionstraße und Wienerstraße, nähe Herz-Jesu-Kirche, Bulgariplatz

Laufende Kosten

Monatliche Kosten85 €
Gesamtbelastung Netto70,83 €
USt. Gesamtbelastung14,17 €
Miete53,83 €
USt. Miete10,77 €
Betriebskosten17 €
USt. Betriebskosten3,4 €

Einmalige Kosten

Preisinformation: Einmalige Bearbeitungsgebühr brutto € 240,–, einmalige Finanzamtvergebührung € 30,60,–
Kaution: Schlüssel: € 75 Fernbedienung: € 150

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Merkmale

Verfügbar ab sofort
unbefristet
Parkhaus
Baujahr 2004, Neubau, Neuwertig, 1. Untergeschoß
Tiefgarage
1 Parkmöglichkeit

Beschreibung

Tiefgaragenabstellplatz in einem schönen Wohnhaus in sehr zentraler Lage zu vermieten.
Das Objekt befindet sich zwischen Wienerstraße und Unionstraße, in der Nähe des Bulgariplatzes und der Herz-Jesu-Kirche.
Aktuell gibt es zwei freie Plätze: TG 19 und TG 21

Kosten:
Gesamtmiete:
85,-/monatl. (brutto)
Kaution: für Schlüssel (je € 75,-) und/oder Fernbedienung (je € 150,-)
Bearbeitungsgebühr: 240,- einmalig (brutto)
Finanzamtvergebührung: € 30,60,– einmalig

Nach Ablauf der 6 monatigen Kündigungssperre besteht eine gegenseitige Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 2 Monaten.

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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Krankenhaus <750m
Klinik <1.000m

Kinder & Schulen
Kindergarten <250m
Schule <250m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.250m

Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <750m
Post <1.000m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <750m
Flughafen <3.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

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