Geförderte 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in Mailberg
Zur Wohnung gehört ein Einlagerungsraum und ein Abstellplatz im Freien.
Anforderungen „Junges Wohnen“:
WOHNUNGSGRÖSSE max. 60m²
VERGABE: nur in Miete
Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderungen erfüllen.