• 2 Zimmer (1 Schlafzimmer + 1 Wohn-/ Esszimmer)
• Bad mit Badewanne und WC
• Komplettküche von Dan mit allen E-Geräten von AEG
• Schöne Ausstattung mit Zentralheizung, Parkettböden, schönes mit anthrazitfarbenen Feinsteinzeug verfliestes Badezimmer
• Kellerabteil
• Garagenplatz im Haus möglich (70.- oder zugeordneter Freistellplatz 50.-)
• Sehr gute Infrastruktur (Bahnhof, Bus, Einkaufsmöglichkeiten, ...)
Mietpreis Wohnung gesamt Eur 690.- exklusive Strom und Heizung - je nach Verbrauch
Diese 2-Zimmerwohnung in der Nähe des Lendplatzes und Murradweg gelegen, zeichnet sich durch den gepflegten neuwertigen Zustand aus. Unter anderem bietet sie eine gemütliche Balkon zum Entspannen und eine hochwertige Komplettküchenausstattung von Dan/AEG. Lift ist ebenso im Haus.
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktierenlien
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <750m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <250m
Universität <1.250m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <750m
Bank <250m
Post <750m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <1.000m
Autobahnanschluss <5.250m
Bahnhof <1.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.