"Premium Residence - "Terrassenglück" Top 1 - Neubauprojekt in Schwarzach im Pongau
Entdecken Sie das exklusive Neubauprojekt "Premium Residence" am Schönberg in Schwarzach im Pongau – Ihre perfekte Wahl für anspruchsvolles Wohnen in den Bergen! Das Projekt begeistert mit absolut hochwertiger Ausstattung. Die Wohnungen sind mit Fliesen ausgestattet sowie einem Eichenholzboden. Die Fenster verfügen über Raffstores und die Betriebskosten sind dank Tiefenbohrung und energieeffizienter Bauweise so gering, dass Sie sie kaum spüren werden.
Die Top 1 mit ca. 78,70 m² in dieser erstklassigen Wohnanlage bietet alles, was das Herz begehrt: Ein großzügiger Wohnbereich mit integrierter Küche lädt zum Entspannen und Genießen ein. Zwei Schlafzimmer bieten ausreichend Platz für die ganze Familie oder Gäste. Das Badezimmer ist mit einer geräumigen und modernen Dusche ausgestattet, ergänzt durch ein separates WC für höchsten Komfort.
Das absolute Highlight dieser Wohnung ist die großzügige Terrasse mit etwa 45 m², die einen atemberaubenden Panoramablick auf die umliegende Bergwelt bietet. Hier können Sie entspannen, die frische Bergluft genießen und den Blick über das malerische Schwarzach schweifen lassen.
Zum Komfort gehören auch zwei Garagenplätze direkt unter dem Gebäude, die Ihnen und Ihren Gästen stets bequemen Zugang bieten. Diese werden mit € 25.000,- jeweils mit dem Kaufpreis dazu erworben.
Ein zusätzliches Kellerabteil komplettiert das Angebot und bietet ausreichend Stauraum für Ihre persönlichen Dinge.
Ein Kinderwagen- und Fahrradraum erwartet Sie dort ebenso. Das Gebäude ist ebenso mit einem Lift ausgestattet.
Erleben Sie Lebensqualität auf höchstem Niveau im "Premium Residence" – vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und sichern Sie sich Ihr neues Zuhause in Schwarzach im Pongau!
Die Wohnungen im Neubauprojekt "Premium Residence" sind für den Käufer provisionsfrei.
Hauptwohnsitz:
Die Meldung eines Hauptwohnsitzes ist hier obligatorisch. Für Mieter ist lediglich die Meldung des Hauptwohnsitzes des Hauptmieters erforderlich.
Visualisierungen und zeichnerische Darstellungen in den Plänen und Grundrissen gelten nicht als Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Maßgeblich ist der Text der Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis: