Zum Verkauf gelangt eine schöne voll sanierte 1 Zimmer-Wohnung im 1.Liftstock eines sanierten Altbaus mit 36,6 m², welche sich auf ein Küche, getrenntes WC, Zimmer und ein Badezimmer verteilen. Die helle, ruhige und vollsanierte Wohnung verfügt über ein, vom Hauptzimmer aus zu begehendes, modernes Fliesenbad mit Dusche, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss. Das Hauptzimmer ist mit einem Parkettboden und mit Kunststofffenstern ausgestattet.
Videobesichtigung:
https://youtu.be/exsHtM9JPpU?si=HlGPath0jVepdeBx
3D-Rundgang:
https://my.matterport.com/models/2iHb2f9q8kZ
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
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Besichtigungen sind ab sofort und jederzeit nach Terminvereinbarung möglich. Ich freue mich schon auf Sie!
Die Firma DOMO-REAL ist als Doppelmakler tätig.
Gemäß unseren Geschäftsbedingungen beträgt die Maklerprovision für die Vermittlung der angebotenen Liegenschaft 3 % des Verkaufspreises + 20% USt.
Nebenkosten beim Kaufvertrag für den Käufer:
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5%
2. Grundbuchseintragungsgebühr 1,1%
4. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren. (1,5% + 20 % UST)
Sämtliche Nebenkosten finden Sie auch auf unserer Homepage www.domoreal.at unter Service/ Dokumente/ Nebenkostenübersicht!
Besondere Provisionsvereinbarung:
Die Zahlung des oben vereinbarten Provisionssatzes wird auch für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt (Informationsweitergabe).
Alle Angaben im Angebot basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit.
Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage www.domoreal.at
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis (§ 25a GGG):
Der entgeltliche Erwerb von Eigenheimen (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Baugrundstück) ist bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,- von der Grundbuchseintragungsgebühr befreit, wenn der Erwerb des Eigentums (bzw. Baurechts oder Superädifikats) einem dringenden Wohnbedürfnis des Erwerbers dient und das Rechtsgeschäft nach dem 31.03.2024 abgeschlossen wurde. Die Gebührenbefreiung ist temporär befristet und gilt für Anträge, die beim Grundbuchsgericht nach dem 30.06.2024, aber vor dem 01.07.2026 einlangen. Die Befreiung gilt gleichermaßen für die Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Wohnstätte aufgenommen werden.