Die sanierungsbedürftige Wohnung befindet sich in einem sehr gepflegten Wohnhaus aus den 1960iger Jahren. Hier wurden von nicht zu langer Zeit die Fassade erneuert sowie auch die Allgemeinflächen im Gebäude grundlegend saniert. Die Wohnung ist nord-westseitig ausgerichtet und im zweiten Liftstock gelegen. Über die Hauptwohnräume hat man einen Blick in die Baumkronen des Währinger Parks.
Über den Eingangsbereich sind sowohl Küche, WC und der Abstellraum begehbar. Derzeit ist das Badezimmer mit Fenster, ausgestattet mit Badewanne, nur über die Küche erschlossen. Das Durchgangszimmer kann als Ess-, bzw. Wohnzimmer genutzt werden. Ein großes Wohn,- Schlafzimmer mit Ausgang zur Loggia ist west-seitig ausgerichtet. Die zwei kleinen Kabinette könnten gegebenenfalls zu einem größerem Raum zusammengelegt werden.
Die Wohnung bedarf einer Kernsanierung, wobei sich Böden und Fenster in einem brauchbaren Zustand befinden. Mit einer sorgfältigen Umplanung würde sich die Wohnung sowohl für eine Familie als auch zu Vermietungszwecken für eine Wohngemeinschaft eignen.
Ein geräumiges Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet. Den Bewohnern steht eine große Dachterrasse sowie ein grüner Innenhof zur Verfügung.
Raumaufteilung:
Esszimmer: 20,25 m²
Wohn-, Schlafzimmer: 21,90 m²
Kabinett I: 7,28 m²
Kabinett II: 7,28 m²
Küche: 8,74 m²
Bad: 4,94 m²
WC: 1,13 m²
Abstellraum: 1,13 m²
Vorraum: 6,68 m²
Flur: 6,98 m²
Loggia: 9,50 m²
Hinweis: Das Gebäude wurde mit Fördermitteln der Stadt Wien errichtet. Ein Sanierungsdarlehen wird noch anteilig mit €81,63/ Monat zurückgezahlt. In den Betriebskosten ist auch die Reparaturrücklage enthalten.
Hinweis: Temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum
• Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.
• Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024 bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr nach Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG (0,6 Prozent) zu entrichten, wenn die Eintragung im angemerkten Rang nach dem 30. Juni 2024 erfolgt, so kann diese befreit sein.
• Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
• Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
• Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
• Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <2.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap