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  • Altbau
  • Video Live-Besichtigung

Charmantes Wohnstudio in zentraler Altbau-Lage

269.000
 
44 m²1,5 Zimmer
Preis / m²6.102,54 €
Etage2
Baujahr1890
Dr. Max Huber RealbüroHerr Florian Huber
1070 Wien
Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage des 7. Bezirks und ist von vielen kulturellen und historischen Sehenswürdigkeiten umgeben. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Spittelberg mit einer Vielzahl von Cafés, Restaurants und Kunstgalerien. Die Umgebung ist für ihr lebendiges und künstlerisches Flair bekannt. Regelmäßige Kunstausstellungen, Theateraufführungen und Veranstaltungen bieten ein breites abwechslungsreiches Freizeitangebot.

Die Wohnung selbst liegt in einer ruhigen Wohnstraße, die von Wohnhäusern mit charmanten Fassaden und einigen Geschäften gesäumt ist. Die Architektur in diesem Viertel ist typisch für das Wiener Stadtbild mit traditionellen Gebäuden. Die Gegend ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, wodurch der Zugang zu anderen Teilen Wiens einfach ist. Die U-Bahnstation U3 Volkstheater ist in ca. 10 Gehminuten erreichbar. Auch befindet sich die Bushaltestelle 48A sowie die Straßenbahnhaltestelle 46 und 49 in Gehweite.

Einmalige Kosten

Kaufpreis269.000 €
Kaufpreis pro m²6.102,54 €
Provision: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.

Laufende Kosten

Monatliche Kosten129,5 €
Betriebskosten74,17 €
USt. Betriebskosten7,42 €
Monatliche Kosten Netto120,85 €
USt. Monatliche Kosten8,65 €
Sonstige Kosten Netto46,68 €
USt. Sonstige Kosten1,23 €

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Merkmale

Wohnung
Baujahr 1890, Altbau, Gepflegt, Grundstück voll erschlossen, Fertigparkett, Fliesen, 2. Etage
Wohnfläche 44,08 m²
1,5 Zimmer
Kellerfläche 6 m², 1 Badezimmer, 1 Toilette
Fahrradabstellraum

Ausstattung

Offene Küche, Badewanne, Fenster
Barrierefrei, Personenaufzug

Heizung

Etagenheizung, Gas

Beschreibung

Highlights:

• Altbau-Charme
• Kompakter Grundriss
• Bad mit Badewanne
• Offene Küche
• U-Bahnnähe

Gelegen im zweiten Liftstock eines Wohnhauses der Jahrhundertwende bietet die charmante Wohnung ausreichend Platz für Singles aber auch Paare. Der Wohn-/ Schlafraum ist westseitig ausgerichtet und mit typischen Kastenfenstern ausgestattet, die für eine gemütliche Atmosphäre sorgen. Die offene Gestaltung der Wohnküche ist geschickt in das großzügige Entree integriert und bietet ausreichend Raum für Komfort. Das Badezimmer ist mit Badewanne und Handtuchwärmer ausgestattet. Das WC befindet sich separat.

Die Küche mit zentraler Anrichte wurde komplett neu gestaltet und verfügt über eine Sitzgelegenheit und ist mit E-Herd/ Backrohr und Kühlschrank ausgestattet. Die Möglichkeit zur nachträglichen Installation eines Geschirrspülers ist gegeben.

Durch die integrierten Deckenspots in der Wohnküche und im Badezimmer wird eine helle und freundliche Atmosphäre geschaffen, die den Räumen eine einladende Ausstrahlung verleiht.

Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.

Raumaufteilung:
  • Wohnküche/ Entree: 14,93 m² 
  • Schlafzimmer: 20,78 m² 
  • Bad: 5,48 m² 
  • WC: 1,50 m²
  • Vorraum: 1,39 m² 
  • Keller: 6 m² 

Hinweis: Temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum!

• Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.
• Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024 bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr nach Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG (0,6 Prozent) zu entrichten, wenn die Eintragung im angemerkten Rang nach dem 30. Juni 2024 erfolgt, so kann diese befreit sein.
• Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
• Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
• Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
• Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.000m
Polizei <500m

Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <4.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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