Sie sind auf der Suche nach einem modernen und attraktiven Büro oder einer Praxis in zentraler Lage in Wien? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Diese Immobilie befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten Gebäudes in bester Lage im 3. Wiener Bezirk und bietet Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten für Ihr zukünftiges Büro oder Ihre Praxis.
Für nur 249.000,00 € können Sie sich hier Ihren Traum von einer eigenen Arbeitsstätte erfüllen. Mit einem großzügigen Zimmer und einer Fläche von insgesamt ca. 69 m² bietet diese Immobilie ausreichend Platz für Ihre geschäftlichen Aktivitäten. Der moderne Fliesen- und Steinboden verleiht dem Raum ein helles und freundliches Ambiente und sorgt für eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
Die Verkehrsanbindung dieser Immobilie ist optimal. In unmittelbarer Nähe finden Sie verschiedene öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, U-Bahn und Straßenbahn sowie den Bahnhof. Somit sind Sie bestens angebunden und können Ihre Arbeitsstätte bequem erreichen.
Auch die Infrastruktur lässt keine Wünsche offen. In der direkten Umgebung finden Sie eine Vielzahl an Geschäften und Einrichtungen, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern. Ob Arzt, Apotheke, Klinik oder Krankenhaus für den Fall der Fälle, oder Schule, Kindergarten, Universität oder Höhere Schule für Ihre Mitarbeiter und deren Familien – alles ist in kurzer Entfernung zu erreichen. Auch Einkaufsmöglichkeiten wie Supermärkte, Bäckereien und Einkaufszentren sind in der Nähe und bieten Ihnen eine bequeme Versorgung.
Überzeugen Sie sich selbst von dieser attraktiven Immobilie und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie Ihr Büro oder Ihre Praxis ganz nach Ihren Vorstellungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail unter Anbieter kontaktieren
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.000m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <500m
Post <750m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <1.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.