4 ZIMMER IN RUHELAGE | NÄHE SCHÖNBRUNN | JUGENDSTIL-JUWEL | ERSTBEZUG NACH KOMPLETTSANIERUNG
Zur Vermietung gelangt die
ca. 128m² große, soeben
umfassend sanierte, 4-Zimmer Altbauwohnung in einer der begehrtesten Lagen ganz Wiens.
Die Wohnung liegt im 2.OG (ohne Lift) eines sehr gepflegten Stilaltbaus im ruhigen Teil der Schönbrunner Straße.
Dieses Objekt zeichnet sich durch die unmittelbare
Nähe zum Schloss Schönbrunn, sowie auch durch das
außerordentlich gute Preis-Leistungsverhältnis als Top-Immobilie aus.
Bitte keine Anfragen zu Studenten Wohngemeinschaften!Aufteilung:
- Vorraum
- 4 großzügige Wohnräume (ca. 18-23m²)
- Küche mit Fenster und großer Speisekammer/Abstellraum
- Kleiner Klopf-Balkon
- Badezimmer mit bodenebener Dusche, Doppel-Waschtisch und Handtuchtrockner (WM-Anschluss)
- WC extra
Eine Tierhaltung ist prinzipiell erlaubt, jedoch keine Hunde.
Ausstattung:- hochwertige Echtholzparkettböden in Wohnräumen
- Fliesenböden in Badezimmer und WC
- hochwertige Holz-Kasten-Fenster
- neue Einbauküche inkl. Geräten - Fotos folgen nach erfolgter Montage
- Gas-Etagenheizung
- Gegensprechanlage
Lage:
Der
exklusive Stilaltbau befindet sich in der Schönbrunner Straße im 12. Bezirk.
Aufgrund der gesuchten Lage sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar.
Durch die außerordentlich gute Lage sind kulturelle und kulinarische Angebote an fast jedem Eck anzutreffen.
Das nahegelegene
Schloss Schönbrunn ist zu Fuß schnell erreichbar und bietet zahlreiche attraktive Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- U4 - Schönbrunn, Meidling Hauptstraße
- Buslinien 9A, 10A, 63A
Die Wohnung wird ab sofort in befristeter Hauptmiete (
10 Jahre!) vergeben.
Gesamtmiete inkl. Betriebskosten und 10% USt.: € 1.675,99
(bei Mindestmietdauer von 8 Jahren - sonst € 1.738,80)
HMZ € 1.084,89 + BK € 348,77 + Mobiliarmiete Küche € 89,97 + 10% USt. € 152,36
Kaution: € 6.700,-
KONTAKT: Hr. Ing. Helmut Splavec - Anbieter kontaktieren
Anbieter kontaktieren
Hinweis: Um mit regelmäßigen und lückenlosen Mietzahlungen zu rechnen, verlangt der Eigentümer zur Bonitätsprüfung einen Einkommensnachweis (die letzten drei Gehaltszettel oder bei Selbstständigen den aktuellsten Einkommenssteuerbescheid). Bei Mietern ohne eigenes Einkommen wird eine Bürgschaft mit entsprechendem Einkommensnachweis verlangt.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Sämtliche Angaben lt. Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.
</strong