Das Grundstück befindet sich in der Flächenwidmung Bauland Agrargebiet mit 45% Bebaubarkeit, geschlossene Bebauung, Bauklasse I und II.
Das Grundstück ist als Bauland Agrargebiet gewidmet und daher ist die Haltung von Pferden erlaubt. Auf dem Grundstück befinden sich 5 Pferdeboxen und eine Sattelkammer, Im Anschluss an das Grundstück gibt es eine Pferdekoppel mit ca. 1500m² die von der Gemeinde im Jahr um derzeit ca. 40 € angemietet werden kann, und ist um 6000m² erweiterbar.
Das Ziegelmassivhaus wurde laufend adaptiert und zeitgemäß renoviert. Es ist komplett unterkellert und trocken. Geheizt wird das Objekt mit einer Pelletszentralheizung.
Die Raumaufteilung ist wie folgt
EG: ca. 63 m²
Küche mit Speis, Zimmer mit Wintergarten, Schlafzimmer, Bad mit Dusche, WC, Abstellraum, Vorraum, Windfang
OG: ca. 65 m²
3 Zimmer, Büro, WC, Vorraum -Möglichkeit eines Badezimmer, Leitungen vorhanden
KG: ca. 70 m²
Heizraum, Lagerraum, Waschküche, Werkstatt
Betriebskosten: Kanal und Wasser ca. € 285,00 pro Quartal, Strom ca. € 203,00 pro Quartal
Am Grundstück befindet sich Altbaumbestand und eine gemütliche Laube mit Blick auf die Pferde lädt zum Verweilen ein.
Videobesichtigung vom hinteren Teil des Gartens: https://youtu.be/7WosOiaDyew?si=Fkp1sx30LCCWvPZN
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <5.500m
Apotheke <5.500m
Klinik <7.500m
Krankenhaus <7.000m
Kinder & Schulen
Kindergarten <3.500m
Schule <500m
Höhere Schule <8.500m
Universität <8.000m
Nahversorgung
Supermarkt <3.500m
Bäckerei <5.500m
Einkaufszentrum <5.500m
Sonstige
Bank <6.000m
Post <1.000m
Geldautomat <6.000m
Polizei <5.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <5.500m
Flughafen <10.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf gilt ab 1. AprilEs gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026
Nun gibt es ein Datum für die Gebührenbefreiung beim Kauf eines Eigenheims: Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Das wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und soll kommende Woche auch im Plenum abgesegnet werden.
APA/GEORG HOCHMUTH
Hauptwohnsitz ist PflichtDie Regelung gilt bis zu einem Immobilienpreis (Bemessungsgrundlage) von 500.000 Euro und wird offenbar laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf "dringenden Wohnbedarf" beschränkt; die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie wird also eine Bedingung sein.
Die 500.000 Euro sind quasi als Freibetrag zu betrachten. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen die regulären Gebühren bezahlt werden (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises). Kostet eine Immobilie also 750.000 Euro, sind die ersten 500.000 Euro frei und nur für 250.000 Euro sind die Gebühren zu bezahlen. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.
Maßnahme befristet bis 30. Juni 2026Die Regelung gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026.