Sichern Sie sich diese einzigartige Gelegenheit und kaufen Sie ein erstklassiges Büro mit einer großzügigen Fläche von ca. 650 m² in einer der besten Lagen von Linz. Dieses Objekt bietet ideale Bedingungen für Ihr Unternehmen und überzeugt durch folgende Highlights:
• Fläche: Ca. 650 m², flexibel gestaltbar für Ihre individuellen Bedürfnisse
• Lage: Hervorragende Verkehrsanbindung und zentrale Lage in Linz
• Stellplätze: 25 KFZ-Stellplätze direkt am Objekt inklusive
• Infrastruktur: Optimale Erreichbarkeit für Kunden und Mitarbeiter, vielfältige Gastronomie- und Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
Das Büro besticht durch zeitlose Ausstattung und ein ansprechendes Raumkonzept, das Ihnen eine angenehme Arbeitsatmosphäre garantiert. Große Fensterflächen sorgen für helle, lichtdurchflutete Räumlichkeiten und ein angenehmes Arbeitsumfeld. (Falls gewünscht wird das Büro auch ohne Möbel übergeben)
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihrem Unternehmen eine repräsentative Adresse zu verschaffen. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieses exklusiven Angebots.
Detaillierte Pläne und Betriebskosten auf Anfrage!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Krankenhaus <1.000m
Klinik <750m
Kinder & Schulen
Kindergarten <250m
Schule <500m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.250m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <750m
Post <750m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <750m
Flughafen <2.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.