Besichtigungen sind nach Absprache möglich. Voraussetzungen für den Erwerb einer geförderten Wohnung: 1. Österreichische Staatsbürgerschaft, EU Bürger oder diesen gleichgestellte Personen. 2. Einkommensobergrenzen: (Jahresnettoeinkommen) 1 Person: € 40.800,00 2 Personen: € 61.200,00 für jede weitere Person zusätzlich € 5.400,00
3. Die geförderte Wohnung muss zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses (Hauptwohnsitz) dienen.
Die Heizkosten sind in der Warmmiete inkludiert. Kaution: 3BMM Provision: erfolgt nach dem Bestellerprinzip Die Vermietung erfolgt als unbefristet Hauptmietvertrag