Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Enzesfeld-Lindabrunn!
Wohnen wie im Urlaub
Dieses charmante Einfamilienhaus steht am Rande einer Sackgasse (Ruhe pur), erbaut im Jahr 1975 in massiver Bauweise, bietet Ihnen ein Wohnambiente, das Komfort und Lebensqualität vereint. Das Haus besticht durch eine Wohnfläche von ca. 118 m² sowie eine großzügige Nutzfläche von ca. 236 m².
Das Erdgeschoss umfasst ein großzügiges Wohnzimmer, das mit hochwertigem Fertigparkett ausgestattet ist. Die ebenso gemütliche, möblierte Küche lässt keine Wünsche offen und bietet den idealen Raum für kulinarische Kreationen. Zusätzlich finden Sie hier ein Gäste-WC, welches den Komfort für Ihre Besucher erhöht.
Weiters erwarten Sie zwei behagliche Schlafzimmer, beide mit hochwertige Materialen ausgelegt. Ein modernes Badezimmer ergänzt dieses Stockwerk und sorgt für Ihren täglichen Wohlfühlfaktor.
Das Einfamilienhaus punktet zudem mit einer einladenden Terrasse, die zum Entspannen und Verweilen einlädt. Ein besonderer Höhepunkt ist der eigene Swimmingpool mit einer Größe von 3,6 x 8 Meter, der für erfrischende Stunden im Freien sorgt. Das Pool wird mit einer Überdachung geschützt, Baden bis in den Spätherbst möglich.
Für zusätzlichen Stauraum und diverse Nutzungsmöglichkeiten steht Ihnen der unterkellerte Bereich des Hauses zur Verfügung. Hier befinden sich auch praktische Fliesenböden, die die Pflege und Reinigung erleichtern.
Dieses Einfamilienhaus vereint in einzigartiger Weise behagliches Wohnen mit zahlreichen Annehmlichkeiten und ist der ideale Ort für Familien oder Paare, die ein gemütliches und gleichzeitig stilvolles Zuhause suchen. Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Ihr
Roland MALY
Anbieter kontaktierenWICHTIGER HINWEIS ZUR GESTALTUNG DES KAUFPREISES:
In letzter Zeit wurden in diesem Wohngebiet Häuser mit annähernd gleicher Größe mit einem Verkaufspreis zwischen 395.000,- und 450.000,- verkauft.
Nach eingehender Besichtigung bestimmen Sie mittels Kaufanbot den Preis.
Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.
Swimmingpool
2 Garagen vom Keller aus zu begehen
Bad mit Fenster Wanne und Dusche
Große Terrasse
uneinsehbarer Grund
Am Ende einer Sackgasse