Ich bin eine wohlig warme und geräumige 3 Zi Gartenwohnung in Ruhelage in Anthering.
Auf meiner sonnigen Terrasse besucht mich gerne Mutter Sonne und sorgt für Wärme und Helligkeit.
Dank meiner Fensterfront im Wohnbereich bin ich sehr lichtdurchflutet was meine derzeitigen Mieter sehr schätzen.
In meiner offener Küche zum Wohn- und Essbereich lassen sich unzählige Köstlichkeiten zubereiten.
Mein breiter Vorraum bietet viel Platz für einen Garderobenschrank.
Mein Badezimmer ist ebenfalls sehr hell und mit Badewanne, Waschmaschinenanschluss, Handtuchtrockner und Fußbodenheizung ausgestattet.
Zu meiner Einheit gehört ein Carport-Stellplatz sowie ein Freiplatz.
Gefalle ich? Dann zögere bitte nicht meinen freundlichen Makler zu kontaktieren um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
GESETZLICHE HINWEISPFLICHT AUF DOPPELMAKLERTÄTIGKEIT und NAHEVERHÄLTNIS:
Es liegt in der Natur der Sache, dass wir als Immobilienmakler sowohl Vermieter/Verkäufer als auch Mieter/Käufer vertreten und somit als Doppelmakler tätig sind. Auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis wird ausdrücklich hingewiesen.
NACHWEISPFLICHT:
Aufgrund unserer Nachweispflicht gegenüber dem/der AbgeberIn können wir nur Anfragen mit vollständiger Angabe von Anschrift, Telefonnummer und e-Mail Adresse ohne Verzögerung bearbeiten. Geben Sie daher Ihren Mitinteressenten keinen Zeitvorsprung!
VERMITTLUNGSPROVISION IM FALL DER MIETE:
Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Mietanbot) ist eine Provision fällig. Diese richtet sich nach den in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze, das heißt je nach Art des Mietvertrages und der Mietdauer: eine bis drei Bruttomonatsmieten - zuzüglich 20% USt..
Für den Fall, dass der/die InteressentIn ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf anstatt Miete) abschließt, verpflichtet er/sie sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird.
Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses od. der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision (Ergänzungsprovision) nach Maßgabe der Verlängerung und den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen zuzüglich USt. vereinbart.
Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird.
ENERGIEAUSWEIS:
AbgeberIn wurde über die Vorlagepflicht des seit 1.1.2009 gültigen EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetzes) informiert.
KONTAKT:
Für weitere Informationen und einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gerne per Mail:
Anbieter kontaktieren oder per Telefon unter
Anbieter kontaktieren zur Verfügung.