auf 2000+ exklusive Immobilien zugreifenAnfragen-Anzahl jeder Immobilie sehenEinkommen diskret nachweisen
Merkmale
Verfügbar ab Juni 2024
Etagenwohnung
Altbau, Gepflegt
Wohnfläche 70 m²
2 Balkone
2 Zimmer
1 Badezimmer
1 Tiefgaragenplatz
1 Parkmöglichkeit
Ausstattung
Personenaufzug
Heizung
Gas
Beschreibung
2,5-Zimmer-Wohnung | Dornbirn | Balkon | TG
Diese exzellente 2-Zimmerwohnung bietet modernen Komfort und eine erstklassige Lage in Dornbirn. Das Apartment befindet sich im 8. Stock eines Hochhauses und bietet eine atemberaubende Aussicht auf die Umgebung.
Merkmale:
• tolle Aussicht • 2 großzügige Zimmer, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten • eine separate Küche mit Vollausstattung • 2 Balkone, die für entspannte Momente im Freien sorgen und einen herrlichen Blick auf die Umgebung bieten • Moderne Ausstattung und hochwertige Materialien sorgen für ein angenehmes Wohngefühl • Ideale Aufteilung der Räume für Komfort und Funktionalität • Top-Lage imZentrum von Dornbirn mit exzellenter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen
Die Wohnung befindet sich in einer begehrten Gegend von Dornbirn und bietet eine erstklassige Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Schulen und Parks sind bequem zu Fuß erreichbar. Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht eine einfache und schnelle Erreichbarkeit des Stadtzentrums sowie anderer wichtiger Orte in der Umgebung.
Diese 2,5-Zimmerwohnung ist eine erstklassige Wahl für Käufer, die eine exzellente Lage in Dornbirn suchen. Mit großzügigen Zimmern, zwei Balkonen und einer kompletten Ausstattung bietet sie ein perfektes Zuhause für Singles, oder Paare. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser Immobilie.
Ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 25.000 dazu gekauft werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.