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Wiesenrain 1, 6840 Götzis
Hallo neues Zuhause!
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Merkmale
Verfügbar ab Nach Absprache
Einfamilienhaus
Baujahr 1950, Altbau, Renovierungsbedürftig
Wohnfläche 220 m²
Grundstücksfläche 706 m²
1 Terrasse
1 Balkon, Terrasse
5 Zimmer
Kellerfläche 55 m², 4 Schlafzimmer
1 Garage
1 Parkmöglichkeit
Heizung
Zentralheizung, Gas, Elektro
Beschreibung
Einfamilienhaus | großzügiges Grundstück | Götzis
Das Objekt, welches sich in Götzis befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur. Von hier aus erreichen Sie problemlos sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, eine Tankstelle, Schule/Kindergarten, Ärzte, eine Busverbindung uvm. Außerdem erreichen Sie in wenigen Gehminuten den Garnmarkt im Herzen von Götzis. Hier finden Sie eine wunderbare Einkaufsstraße mit vielen verschiedenen Geschäften vor. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist durch die unmittelbar in der Nähe befindliche Bushaltestelle ausgezeichnet.
Das Einfamilienhaus wurde gegen Ender 1950er errichetet und erstreckt sich über 3 Etagen (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss) und befindet sich in einer zentralen Wohngegend. Die Grundstücksfläche der Liegenschaft erstreckt sich auf insgesamt ca. 706 m², die reine Wohnnutzfläche beträgt ca. 220m² zzgl. ca. 55m² Kellerfläche. Aufgrund schlecht leserlichen Plänen, sind die Flächenangaben mit Vorbehalt zu verstehen.
Obergeschoss: • Flur • Zimmer • Zimmer • Zimmer mit Küche • Wohnzimmer mit Kamin und Balkon
Hier gehts zur 3D-Besichtigung:
Durch die Eingangstür gelangen Sie in den Eingangsbereich. Von hier aus gelangen Sie in den Wohn-/Essbereich, Küche, Wohnzimmer, Badezimmer und WC. Im oberen Stock befindet sich noch eine zusätzliche Küche, weitere Schlafräume und ein großes Wohnzimmer mit Kamin und Balkon.
Für das Abstellen Ihres Fahrzeuges befindet sich auf der Liegenschaft eine Garage sowie Außenabstellparkplätze.
Wir weisen darauf hin, dass sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet! Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieses Einfamilienhauses und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.