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Baugrundstück in Judenau

159.000
 
645 m²
Bereswill Immobilien GmbHHerr Udo Bereswill
Veilchengasse, 3441 Judenau
• Ruhige und idyllische Lage in einem ländlichen Dorf
• Umgeben von Feldern und Wiesen
• Gute Anbindung an Autobahn und öffentliche Verkehrsmittel
- Einkaufsmöglichkeiten und weitere Infrastruktur in der nahegelegenen Stadt Tulln (ca. 15 Autominuten entfernt)

Einmalige Kosten

Kaufpreis159.000 €
Kaufpreis pro m²246,51 €
Erschliessungskosten14.160 €
Provision: 5.724,00 € inkl. 20% USt.

Hallo neues Zuhause!

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Merkmale

Grundstück
Grundstücksfläche 645 m²

Beschreibung

Achtung Grundstück ist jetzt noch 1158 m2 gross wird beim Verkauf parzelliert! 

Willkommen in Ihrem zukünftigen Traumhaus in der malerischen Gemeinde Judenau in Niederösterreich! Dieses einzigartige Baugrundstück bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihr eigenes Eigenheim nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und idyllischen Gegend, umgeben von grünen Wiesen und Wäldern. Hier können Sie die Natur in ihrer vollen Schönheit genießen und gleichzeitig von einer guten Verkehrsanbindung profitieren. Mit einer Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe ist die Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden problemlos gewährleistet.

Neben der traumhaften Lage bietet das Grundstück auch eine perfekte Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Kindergarten, der ideal für junge Familien ist. Auch Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und weitere wichtige Einrichtungen sind nur wenige Minuten entfernt. Somit ist das Grundstück nicht nur perfekt für den Bau Ihres Eigenheims geeignet, sondern auch für ein entspanntes und komfortables Familienleben.

Sichern Sie sich jetzt dieses einzigartige Baugrundstück und verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim inmitten einer idyllischen Landschaft. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Realisierung Ihres Wohntraums zu unterstützen!

Kein Bauzwang!

Ca. 2 Minuten vom Tullnerfelder-Bahnhof entfernt.

Es liegt kein Bebauungsplan vor.

Leichte Hanglage.

Die Liegenschaft ist großteils als Bauland-Agrargebiet (BA) (gesamt 971m²), zu einem kleinen Teil als Grüngürtel (Ggü-2) und zu einem kleinen Teil als Bauland-Wohngebiet (BW) gewidmet, ein weiterer Parameter, welcher für das Grundstück spricht ist, dass kein Bauzwang vorhanden ist. Die Widmung in Bauklasse I,II lässt eine Bebauung in offener Bauweise zu. Einen Bebauungsplan gibt es seitens der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten keinen, damit orientieren sich die Bebauungsvorschriften an der NÖ Bauordnung.

Widmung ist Bauland – Agrar

Damit kommt die neue Einschränkung für die Geschossflächenzahl nicht zum tragen.

Nur bei Widmung Kernland und Wohnen relevant.

Einschränkung bei Bauland – Agrar max. 4 WE

Zur Ausnutzbarkeit

Max 3. oberirdische Geschosse

Bauklasse II + 1 Geschoss erlaubt

Offene Bauweise – Bauwiche min. 3 m od. Gebäudehöhe /2

Auszug NÖ BO:

§ 54

Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan

(1) Ein Neu- oder Zubau eines Hauptgebäudes ist auf einem als Bauland, ausgenommen Bauland-Industriegebiet, gewidmeten Grundstück, für das kein Bebauungsplan gilt oder dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder -höhe enthält, nur zulässig, wenn es in seiner Anordnung auf dem Grundstück (Bebauungsweise) oder in seiner Höhe (Bauklasse) von den in seiner Umgebung bewilligten Hauptgebäuden nicht abweicht.


                   

Die Umgebung umfasst einschließlich des Baugrundstücks alle Grundstücke im Bauland, ausgenommen Bauland-Industriegebiet, die vom Baugrundstück aus innerhalb einer Entfernung von 100 m baubehördlich bewilligte Hauptgebäude oder -teile aufweisen.


Eine Abweichung hinsichtlich der Anordnung oder Höhe liegt dann vor, wenn das neue oder abgeänderte Hauptgebäude nicht der auf dem Baugrundstück bereits bewilligten Bebauungsweise und Bebauungshöhe (Bauklasse) oder nicht jener Bebauungsweise und Bebauungshöhe (Bauklasse) entspricht, die von der Anordnung und der Höhe der Hauptgebäude in der Umgebung abgeleitet wird und die mehrheitlich in der Umgebung vorhanden ist. Neben der abgeleiteten Bauklasse darf auch die nächst niedrigere gewählt werden. Entspricht das neue oder abgeänderte Hauptgebäude der offenen Bebauungsweise und den Bauklassen I und II und ist auf dem Baugrundstück noch keine andere Bebauungsweise bewilligt, liegt unbeschadet des Abs. 4 eine Abweichung hinsichtlich der Anordnung und der Höhe jedenfalls nicht vor. Erhebungen in der Umgebung hinsichtlich der Anordnung und Höhe sind diesfalls ebenso nicht erforderlich wie für den Fall, dass das neue oder abgeänderte Hauptgebäude der auf dem Baugrundstück bereits bewilligten Bebauungsweise und Bebauungshöhe entspricht.


(2) Ist eine Mehrheit für eine der abgeleiteten Bebauungsweisen oder Bebauungshöhen (Bauklassen) in der Umgebung nicht feststellbar, so ist der Neu- oder Zubau oder die Abänderung eines Hauptgebäudes dann zulässig, wenn es bei gleich häufigem Auftreten von Bebauungsweisen oder Bauklassen einer davon entspricht. Ist in der Umgebung keine Bebauungsweise oder Bauklasse ableitbar, gelten für das neue oder abgeänderte Hauptgebäude die offene Bebauungsweise und die Bauklassen I und II.

(3) Für Hauptgebäude und andere Bauwerke gelten – nach der Feststellung der durch die bewilligten Hauptgebäude verwirklichten Bebauungsweise und Bauklasse gemäß Abs. 1 und 2 – dieselben Bestimmungen dieses Gesetzes wie für Hauptgebäude und Bauwerke, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, sinngemäß.

(4) Zur Wahrung des Charakters der Bebauung darf von den Absätzen 1 bis 3 abgewichen und eine andere Bebauungsweise oder Bauklasse ausgeführt werden.

(5) In die bei der Baubehörde vorhandenen Bauakte, die sich auf die in der Umgebung (Abs. 1) befindlichen Grundstücke und Bauwerke beziehen, darf in dem Umfang Einsicht genommen werden, als dies zur Ermittlung der erforderlichen abgeleiteten Bebauungsweise oder abgeleiteten Bauklasse notwendig ist. Können die abgeleitete Bebauungsweise oder die abgeleitete Bauklasse durch diese Einsichtnahme nicht oder nicht vollständig ermittelt werden, dann ist für die verbleibenden Grundstücke und Bauwerke § 7 Abs. 1 und 6 sinngemäß anzuwenden.

Die Liegenschaft ist großteils als Bauland-Agrargebiet (BA) (971m²), zu einem kleinen Teil als Grüngürtel (Ggü-2) und zu einem kleinen Teil als Bauland-Wohngebiet (BW) gewidmet, ein weiterer Parameter, welcher für das Grundstück spricht ist, dass kein Bauzwang vorhanden ist. Die Widmung in Bauklasse I,II lässt eine Bebauung in offener Bauweise zu. Einen Bebauungsplan gibt es seitens der Marktgemeinde Judenau-Baumgarten keinen, damit orientieren sich die Bebauungsvorschriften an der NÖ Bauordnung.

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Wir unterstützen Sie gerne vom ersten persönlichen Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss und schon bald wird auch Ihre Liegenschaft „erfolgreich vermittelt" sein.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <1.250m
Apotheke <1.500m
Klinik <1.250m
Krankenhaus <6.250m

Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <500m
Universität <6.000m
Höhere Schule <5.500m

Nahversorgung
Supermarkt <3.000m
Bäckerei <1.500m
Einkaufszentrum <6.250m

Sonstige
Bank <3.500m
Geldautomat <3.500m
Post <500m
Polizei <4.000m

Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <9.750m
Flughafen <9.750m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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