Im Wildgarten am Rosenhügel, einem Ausläufer des Wienerwaldes im 12. Wiener Gemeindebezirk, entsteht Wiens erstes Wohnquartier in einem Wildgarten. Das Projekt verbindet städtische und ländliche Qualitäten, ein nachbarschaftliches Leben in und mit der Natur nur 30 Minuten von Wiens Stadtzentrum entfernt.
Die Sonnenblumenhäuser im Wildgarten
Auf den Bauplätzen 4 und 5 sind Ende 2020 die Sonnenblumenhäuser entstanden. Gebaut wurde in traditioneller Ziegelbauweise. Der natürliche Baustoff schafft behagliches Wohnraumklima und vereint Altbewährtes mit neuester Bautechnik. Jedes dieser Häuser wurde mit einer gelben Keramikfassade in Richtung Süden ausgestattet, so wie sich leuchtende Sonnenblumen immer nach der Sonne ausrichten.
Diese 2 Zimmerwohnung liegt im 2. Obergeschoss. Sie verfügt über eine geräumige Wohnküche, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss, einen Abstellraum sowie einen Vorraum. Die Loggia lädt zum Verweilen ein und rundet das Wohnerlebnis perfekt ab.
Die Ausstattungsqualität
Lage und Infrastruktur
Vom und zum Wildgarten fährt man mit dem Bus (63A) der eigens für den Wildgarten eine neue Haltestelle bekommen wird. Der Bus bringt Sie zum Bahnhof Hetzendorf oder Bahnhof Atzgersdorf mit den Schnellverbindungen der S-Bahn. Mit dem Fahrrad benötigen Sie ca. 20 Minuten in den Wienerwald bzw. Lainzer Tiergarten, oder Sie sind zu Fuß in ca. 15 Minuten im Hietzinger Bad. Den Flughafen erreicht man mit dem Auto in ca. 25 Minuten. Das Zentrum Wiens ist in ca. 30 Minuten erreicht und doch sind Grünflächen und Freizeitangebote in unmittelbarer Umgebung. Das bietet die Lage des WILDGARTENs.
Angebote des täglichen Bedarfs und der sozialen Infrastruktur – wie etwa Nahversorgung, zwei Kindergärten und Gastronomie – werden direkt am Areal geschaffen.
Anbindung:
Bezugsfertig ab 01.09.2024
Befristung: 5 Jahre, 1 Jahr Kündigungsverzicht, 3 Monate Kündigungsfrist
Nebenkosten: 3 BMM Kaution
Der Ordnung halber möchten wir Sie darüber informieren, dass im Umkreis noch gebaut wird.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.