Willkommen im Herzen von Studentenfreundlichkeit und Komfort! Diese besondere Maisonette-Wohnung bietet nicht nur genügend Platz, sondern auch eine unschlagbare Lage, die alle Anforderungen des modernen Studentenlebens erfüllt.
Vorzüge der Lage Innsbruck-Amras:
Vielfältige Freizeitmöglichkeiten: Von der Wohnung aus sind Parks, Grünflächen und Freizeiteinrichtungen leicht erreichbar. Ob Picknick im Park, Radtour entlang des Inns oder gemütlicher Spaziergang durch die Nachbarschaft – hier gibt es für jeden etwas zu erleben.
Optimale Verkehrsanbindung: Die zentrale Lage entlang der Amraser Straße bedeutet eine optimale Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und schnelle Zufahrtsstraßen. So erreichen Sie problemlos alle wichtigen Orte in der Stadt und darüber hinaus.
Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie: In unmittelbarer Nähe befindet sich das DEZ-Einkaufszentrum mit einer Vielzahl von Geschäften, Supermärkten und Restaurants, die Ihren Alltag erleichtern und Ihnen eine große Auswahl an kulinarischen Genüssen bieten.
Aber das Beste kommt zum Schluss: im Haus befindet sich ein Supermarkt (M-Preis) für Ihre täglichen Einkäufe.
Habe ich Sie neugierig gemacht? Das freut mich! Treffen wir uns zu einem Rundgang. Wer weiß, vielleicht haben Sie gerade Ihre Traumimmobilie gefunden. Läuten Sie gerne zu mir "durch":
Anbieter kontaktieren. Ihre E-Mail erreicht mich unter
Anbieter kontaktieren
Herzlichst,
Ihre Gabriele Steinlechner
Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.