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Maisonette
Balkon
Video Live-Besichtigung
Elegante 3-Zi. Maisonette im Palais Zollamt zu vermieten
Provision zzgl. 20% USt.: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
ImmoScout24 Tipp: Seit dem 01.07.2023 gilt das Bestellerprinzip. Die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete über Inserate ist seitdem für Suchende provisionsfrei.
Kaution3.706 €
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Merkmale
Verfügbar ab Mitte September
Maisonette
Baujahr 2014, Parkett, Fliesen
Wohnfläche 94,06 m²
1 Balkon
3 Zimmer
Abstellraum
Fahrradabstellraum
Ausstattung
Einbauküche, Wäschetrockenraum
Personenaufzug
Heizung
Fernwärme, Fernwärme
Heizwärmebedarf (HWB)
54,3 kWh/(m²a)
C
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
0,98
B
Beschreibung
Diese 3-Zimmer Wohnung befindet sich im Palais Zollamt und ist hofinnenseitig ausgerichtet.
Das Objekt liegt im Linzer Altstadtviertel, zwischen Donaulände und Pfarrplatz, öffentliche Verkehrsmittel sowie Nahversorger sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Raumaufteilung: 1. Ebene: Vorraum mit Abstellschrank, WC, Garderobennische, Wohn-Esszimmer mit Küche und Bistrobalkon (2 m²) 2. Ebene: Diele, Bad mit WC, 2 Schlafzimmer - bei Bedarf kann ein großer Kasten abgelöst werden € 700,00 (Neupreis €1.400,00)
Fahrrad-Abstellplätze befinden sich im begrünten Innenhof, ein Kellerabteil gehört fix zu jeder Wohnung.
PARKEN: Mietstellplätze in der hauseigenen Tiefgarage: € 129,00 / Monat (Kaution, Prov., MV-Vergeb.)
*** Hauptwohnsitz-Pflicht ***
W I C H T I G:
Aufgrund von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ sind folgende Einkommens-Höchstgrenzen einzuhalten:
1 – Personen Haushalt € 39.000,00 netto pro Jahr 2 – Personen Haushalt € 56.000,00 netto pro Jahr (Ehepaare auch, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt) + jedes Kind im Haushalt € 6.000,00 + jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 6.000,00
Es gilt das Jahresnettoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist.
**Die angegebenen Heizkosten wurden geschätzt, da von der letzten Abrechnungsperiode 2023/24 noch keine aktuellen Abrechnungen vorliegen.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.