Die geförderte 2-Zimmer Wohnung wird ab August 2024 bezugsfertig und gliedert sich wie folgt:
Eine Wohn-Essküche, einen Richtung Süden ausgerichteten Balkon, ein Vorraum, ein extra WC, ein Badezimmer mit Badewanne und ein Schlafzimmer. Zusätzlich ist noch ein Kellerabteil und ein Garagenabstellplatz vorhanden.
Jene Wohnung ist im 1. Obergeschoss positioniert und es ist kein Aufzug vorhanden.
Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <525m
Kinder & Schulen
Kindergarten <550m
Schule <2.475m
Nahversorgung
Supermarkt <125m
Bäckerei <600m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
Bahnhof <275m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html