Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Verkauf gelangt eine Liegenschaft, welche umständehalber nun zum Verkauf kommt.
Nebst den Anteilen des Verkäufers (1850/2000) gibt es noch einen Miteigentümer (150/2000), der seinerzeit als Verkäufer dieser Liegenschaft eine Vereinbarung mit dem Mehrheitseigentümer geschlossen hatte, dass innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages, der am 9.7.2024 unterfertigt wurde, eine weitere Kaufpreiszahlung von € 100.000,- vereinbart wurde. Situationsbedingt könnte diese jedoch in Frage gestellt werden, ist aber rechtlich zu klären.
Flächenwidmung laut Gemeinde:
BK, BKN - 3,0, GFZ 0,8 g / III
Die Liegenschaft ist an das öffentliche Wasserleitungs-, Strom-, Kanal- und Fernsprechnetz angeschlossen.
Auf dem Grundstück besteht eine in ihren Ursprüngen wahrscheinlich Anfang des 20. Jahrhunderts errichtete Wohnhausanlage.
Augenscheinlich kann von einer technischen und wirtschaftlichen Abbruchreife ausgegangen werden. Ein Abbruchbescheid aus dem Jahr 2020 besteht.
Ausführliche Informationen und entsprechende Unterlagen werden Ihnen gerne übermittelt. Für dies und zwecks Vereinbarung eines Besichtigungstermines kontaktieren Sie bitte Herrn Felix Kunej ausschließlich schriftlich unter Anbieter kontaktieren oder Sie verwenden das jeweilige Anfrageformular.
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon, Email) zu vereinbaren, Unterlagen zu übermitteln und zu diesem Objekt Auskunft zu erteilen.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.