BIETERVERFAHREN
Diese Liegenschaft wird im Rahmen eines Bieterverfahren angeboten.
Der Startpreis beträgt EUR 3.500.000,--. Es werden auch Gebote die unterhalb des Startpreises liegen behandelt. Bieterverfahrenstart: 20.06.2024 - Ende: 08.08.2024 - 12:00
Salzkammergut Villa in prominenter Lage
Diese im Jahre 1919 erbaute Villa befindet sich in prominenter Lage,auf dem Fuße einer Anhöhe im schönen Unterach am Attersee. Von dieser Liegenschaft aus erblicken Sie den in diesem Bereich oft einzigartig grün schimmernden Attersee, in dem sich das mächtige Höllengebirge spiegelt. Die Villa ist umgeben von einem sehr großzügigen Garten mit Bäumen und einem Pool. Diese sehr zentrale und doch sehr ruhige Lage lädt zum Verweilen ein. Der Hauptplatz von Unterach sowie auch die Seepromenade ist fußläufig in nur wenigen Minuten erreichbar.
Die Liegenschaft ist als Wohngebiet gewidment und biete auch großes Potenzial für Immobilienentwickler.
Wir befinden uns im Vorbehaltsgebiet und die Liegenschaft wurde in den letzten 5 Jahren als Zweitwohnsitz genutzt.
Das Haus ist auf 3 Ebenen mit gesamt ca. 260 m² Wohnfläche und 11 Wohn-Schlafzimmer aufgeteilt.
Facts:
Wohnfläche ca. 260 m²
2 Terrassen, 2 Balkone ca.80 m²
11 Zimmer- 3 WC, 2 Bäder
Kachelofen
ca. 2.738 m² Grundstück
Attersee- und Bergpanoramablick
Lage:
Unterach am Attersee auch "Klein Venedig" genannt, da der Ort um 1900 hauptsächlich nur mit Booten zu erreichen war und die Häuser am Seeufer auf Piloten errichtet waren, befindet sich am Süd-Westufer des Attersees. Der Ort besticht durch seine Ruhe und Gelassenheit, entfernt von Ballungszentren und Stress.
Unterach ist eine der wenigen Orte am Attersee, die von Industrielle und Adelige als Ferienresidenz genutzt wurde und deshalb sind auch Bauten im klassischen Salzkammergutstil entstanden.
Die Verkehrsanbindung in die Städte Salzburg oder Linz ist durch die nur in wenigen Minuten erreichbare Autobahn auch sehr gut gegeben.
Bieterverfahren im Detail:
Bitte beachten Sie das im Falle der Vorlage eines für die Abgeber annehmbaren Kaufpreises auch während der Verfahrensfrist abgebrochen werden kann. Es besteht keine Rechtsverpflichtung für die Abgeber das Höchstangebot anzunehmen. Liegt ein rechtsverbindliches Kaufanbot vor, so ist das Überbot um mindestens EUR 10.000,-- zu erhöhen. Die Interessenten werden laufend über den Fortschritt im Verfahren informiert.
Provision 3% + 20% Ust.
Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend, Zwischenverwertung und Irrtum vorbehalten. Die ZeitamSee.at Immobilie tritt als Doppelmakler auf.
HWB liegt nicht vor